Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Administrator und private Nachrichten
Hi,
ich schaue mich gerade wegen einer vernünftigen Community-Software um und lege bisher mein Hauptaugenmerk auf vBulletin. Aber man schaut ja auch links und rechts ;-)
Dabei bin ich auch auf ein XMB-Forum gestolpert (http://www.xmbforum.com/). Die werben in den Features mit einer Admin-Option "Read private messages" (siehe http://www.xmbforum.com/features/). Das ist aber nicht deren Ernst, oder? Mich als Admin gehen die privaten Nachrichten, die die User untereinander verschicken, doch überhaupt gar nichts an. Oder meinen die das anders? Eine solche Option hat vBulletin hoffentlich nicht, oder? Sowas würde ich mir von meinen Usern nämlich nie nachsagen lassen wollen.
Gruß
Claudia
ne sowas gibt es hier ohne hack nicht.
Gandalf2003
27.05.2004, 12:35
Verstößt auch, wenn ich mich richtig erinnere, gegen das Deutsche Postgesetz, und kann bestraft werden!!!
Diese Funktion hat das vBulletin nicht. Man kann es aber als Hack nachrüsten.
Würd ich nicht machen, aber ein paar Amerikaner sehen es wohl anders.
Wenn man aufgrund eines Straftatverdachts dazu gezwungen ist, kann man es immernoch per MySQLAdmin machen :)
Odysseus
27.05.2004, 15:34
Man muss dazu wissen, dass der Admin im Zweifelsfall eigentlich immer diese Nachrichten lesen könnte, da er ja auch vollzugriff auf die Datenbank hat und PNs nicht verschlüsselt abgespeichert werden (können).
Das verstößt gegen gar kein Gesetz, ist aber moralisch fürn Arsch. Fürs Strafgesetz - ich mein §202, kann mich auch grad täuschen - müssten die PN oder auch Mails verschlüsselt abgelegt sein. Ein Zugriff und Decodieren wäre eine Straftat.
//edit: ahh, habs: StGB Verletzung des Briefgeheimnisses=http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__202.html
(1) Wer unbefugt1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
Gibt auch schon das eine oder andere Urteil, was ich aber grad nicht raussuchen mag. Aber bei Bedarf wird mans schon an den üblichen Quellen finden. :rolleyes:
//edit 2: Verschlüsselte PN's gibts auch schon, siehe auf dem geb (http://geb.german-elite-net.de/)
Gandalf2003
28.05.2004, 08:44
Das verstößt gegen gar kein Gesetz, ist aber moralisch fürn Arsch. Fürs Strafgesetz - ich mein §202, kann mich auch grad täuschen - müssten die PN oder auch Mails verschlüsselt abgelegt sein. Ein Zugriff und Decodieren wäre eine Straftat.
//edit: ahh, habs: StGB Verletzung des Briefgeheimnisses=http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__202.html
Gibt auch schon das eine oder andere Urteil, was ich aber grad nicht raussuchen mag. Aber bei Bedarf wird mans schon an den üblichen Quellen finden. :rolleyes:
//edit 2: Verschlüsselte PN's gibts auch schon, siehe auf dem geb (http://geb.german-elite-net.de/)
ich such den genauen artikel raus:D ich weiß es 100%ig^^
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