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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NRW-Wappenzeichen für alle ohne Abmahnrisiko



Snyper
22.07.2004, 16:39
Hallo,


hoffe, ich bin hier richtig ansonsten bitte VERSCHIEBEN !
Viele Freunde und NRW-Community-Betreiber haben ja das Problem, das
bonierte Bürokraten es nicht erlauben Ihr Städtewappen zu verwenden...

Hier die Lösung



NRW-Wappenzeichen für alle
Verbände, Firmen, Vereine, Parteien und andere Institutionen fragen häufig bei der Landesregierung an,
ob sie das Landeswappen auf Briefköpfen abdrucken oder bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen.
Sie wollen damit ihre Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken.
Nach der Wappenverordnung des Landes dürfen aber nur staatliche Stellen das Landeswappen als Hoheitszeichen führen.
Darum mußte der Innenminister eine solche Bitte von Privaten bisher ablehnen.
Nun hat die Landesregierung ein stilisiertes Landeszeichen entwerfen lassen, das dem Wappen sehr ähnlich ist.
Es kann von jedermann verwendet werden.
Mit diesem stilisierten NRW-Wappenzeichen kann ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden,
die Bindungen der Bürger in Nordrhein-Westfalen an Ihr Bundesland und das Landesbewußtsein zu stärken.
Runderlaß des Innenministers Nordrhein-Westfalen
v. 17.2.1984 I B 3/17 - 62. 10
1. Von verschiedener Seite, insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen, ist wiederholt der Wunsch geäußert worden,
das Landeswappen verwenden oder abbilden zu dürfen, etwa als Kennzeichen der Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder
der Verbundenheit mit ihm oder als Herkunftszeichen für Handelsprodukte.
Diesen Anliegen kann regelmäßig nicht entsprochen werden, weil das Landeswappen nach seiner historischen und rechtlichen
Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten ist
(Par. 1,2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 15. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 17. Februar 1984 - SGV. NW. 113 -). 2. Gleichwohl soll dem bestehenden Bedürfnis, die Verbundenheit mit
dem Land Nordrhein-Westfalen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, entsprochen werden.
Zu diesem Zweck erteile ich gemäß Par. 1, Abs. 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens folgende allgemeine Genehmigung:
Zur Verwendung durch jedermann gebe ich das nachfolgend abgebildete "NRW-Wappenzeichen" frei.
Das NRW-Wappenzeichen kann entweder in den Landesfarben (Abb. 1) oder in Schwarz-Weiß (Abb. 2) verwendet werden.
Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten - Chef der Staatskanzlei - und den übrigen Ministerien.

Quelle: http://www.nrw.de/06_service/63_download/index.html

Greets

redlabour
22.07.2004, 18:40
Wusste ich zwar schon aber dennoch nette Idee ! Thx ....

h75
22.07.2004, 19:52
Hier mal zum Vergleich das Orginal. :p

Der Unterschied ist auch nur für Grafiker sichtbar. Wenn man die beiden Dateien übereinander legt..

http://hollii.de/temp/73947-1.jpg
http://hollii.de/temp/73947-2.jpg