Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen Volksverhetzung... Fragen
grungelegende
19.03.2005, 12:01
Hi !
Ich habe da ein großeres Problem an der Backe, naja das milde ausgedrückt... eigentlich sitze ich seeehr tief in der Scheisse. Gestern stand die Kripo bei mir vor der Haustüre mit nem Durchsuchungsbefehl wegen Volksverhetzung in der Hand. Ich wurde angezeigt, weil jemand in meinem vB Forum einen (wirklich üblst) volksverhetzenden Beitrag gepostet hat und man mich angeblich drauf hingewiesen hat und ich den Beitrag trotzdem nicht entfernt habe. Angeblich will derjenige, der mich angezeigt hat mir ein Email geschrieben haben und mich darauf hingewiesen haben, dass ich diesen Beitrag entfernen soll. Ich habe allerdings nie ein solches Email erhalten und den Beitrag auch nicht zufällig gelesen, sonst hätte ich ihn 100%ig gelöscht. Der Beitrag wurde anfang Dezember 2004 geschrieben, der vom Richter unterschrieben Durchsuchungsbefehl ist von mitte Februar und gestern waren sie bei mir. Naja, fakt ist nun, dass die Kripo befugt war "Hard- und Software des MeinName, die die Veröffentlichung und den Betrieb der Seite ermöglichen zu einziehung sicherzustellen". Die Kripo hat es sich aber nicht nehmen lassen auch noch andere Sachen mitzunehmen (u.a. Wolfenstein CD, Filme, uralt Backups von 2003, Office 2000, paar Windows CDs, Norton Antivirus usw. ) meinen PC haben Sie natürlich auch eingecashed. Allerdings war das nur mein 2t Rechner, mein richtiger PC steht in der anderen Wohnung die sie aber nicht durchsucht haben. Bei 1und1 waren Sie laut dem Durchsuchungsbefehl auch und haben meinen Server eingecashed. Auf dem Rechner den die Kripo eingecashed hat ist nichtmal Outlook eingerichtet => ich kann da eigentlich keine Emails empfangen haben. Auf dem Rechner sind aber doch einige persönliche Sachen (viele Bilder von Freunden, Rechnungen, Bewerbungsschreiben, ... usw) die ich gerne unversehrt wieder hätte. Hat jemand schon einmal Erfahrung mit so etwas gemacht und kann mir ein paar Tipps geben wie ich mich am besten verhalte ? Das ganze ist Freitag morgen gelaufen als ich nicht zuhause war, Montag muss ich mich bei der Kripo melden.
für tipps jeder art bin ich dankbar.... grungelegende :(
HAllo, kenne mich sehr gut aus mit der Thematik, muss aber weg und gehe später nochmal auf dein Posting ein.
Trotzdem kann und darf es hier keine Rechtsberatung geben, das kann nur ein guter Anwalt, ich kann Dir nur Denkanstöße geben.
Hier vorab mal 2 Urteile zur Information.
1.)
Beweiswert einer E-Mail AG Bonn - Urteil vom 25.10.2001 - Az: 3 C 193/01
Ein E-Mail-Ausdruck besitzt keinen Beweiswert, da E-Mail-Dateien nachträglich manipuliert werden können.
2.)
Haftung eines Forenanbieters für eingestellte Inhalte vom Landgericht Köln - Urteil vom 04.12.2002 - Az: 28 O 627/02
Maßgebliche Normen: §§ 823, 1004 BGB, 8-11 TDG
Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB setzt die Rechtswidrigkeit der in einem Internet-Forum veröffentlichten Inhalte voraus.
Aus Tatsachen gezogene und sachliche Schlussfolgerungen sind insofern nicht angreifbare zulässige Meinungsäußerungen.
Die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit findet erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur sog. Schmähkritik überschritten wird.
Der Diensteanbieter nach §§ 9-11 TDG ist nicht verpflichet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen
oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, § 8 Abs. 2 S. 1 TDG.
Erst wenn der Anbieter Kenntnis vom Inhalt erlangt, ist er gem. § 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet.
Melde mich nachher nochmal oder melde Dich per ICQ bei mir 197935347
Gruß
grungelegende
19.03.2005, 12:30
Hi!
Vielen Dank für deinen Beitrag, ich wollte eigentlich auch keine Rechtsberatung, eher einige Tipps wie ich mich am besten verhalte.
lg, grungelegende
Christian
19.03.2005, 12:41
Hi!
Vielen Dank für deinen Beitrag, ich wollte eigentlich auch keine Rechtsberatung, eher einige Tipps wie ich mich am besten verhalte.
lg, grungelegendeNimm dir einen Anwalt.
grungelegende
19.03.2005, 12:48
Ich soll Montag 9.30 bei der Kripo auftauchen. Mit Anwalt ist bis dahin nicht mehr viel.
Odysseus
19.03.2005, 13:01
Du brauchst einen Anwalt. So einfach ist das. Kümmer dich darum, anstatt hier im Forum bei Laien nach Rat zu suchen.
Wie das für mich aussieht, gab es hier grobe Verfahrensfehler. Kein Mensch hat dich vorher rechtskräftig über die Aussagen in deinem Forum informiert. Laut Teledienstgesetz bist du daher nicht haftbar. Dass die Kripo hier gleich dermaßen loslegt ist mal wieder typisch ...
Nagut, das hilft erstmal nicht viel. Das einzige was hilft, ist ein Anwalt, der sich mit Fragen des IT Rechts auskennt.
Substanz
19.03.2005, 13:03
Du, ich habe da leider gar keine Ahnung und kann dir auch nicht wirklich helfen aber ich wünsche dir da jetzt ganz viel Kraft um diesen absolut unnötigen Streß durchzustehen.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen das ein Admin von jedem Beitrag Kenntnis genommen haben muss. Auf großen Boards ist das doch gar nicht mehr möglich. Und so wie du es beschrieben hast kannst du doch wirklich nichts dazu.
Das wird bestimmt wieder :(
Odysseus
19.03.2005, 13:03
Ich soll Montag 9.30 bei der Kripo auftauchen. Mit Anwalt ist bis dahin nicht mehr viel.
Meines Wissens musst du als Beschuldigter bei einer Vernehmung überhaupt nichts sagen. Schon gar nicht, wenn du noch keinen Anwalt dabei hast. Einfach die Aussage verweigern bzw. sagen, dass du das nur nach Rücksrache mit dem Anwalt tun willst.
Christian
19.03.2005, 13:08
Meines Wissens musst du als Beschuldigter bei einer Vernehmung überhaupt nichts sagen. Schon gar nicht, wenn du noch keinen Anwalt dabei hast. Einfach die Aussage verweigern bzw. sagen, dass du das nur nach Rücksrache mit dem Anwalt tun willst.Genau und ich würde auch dringend empfehlen, bei der Vernehmung die Aussage zu verweigern.
Dein Anwalt wird danach schon alles Regeln. ;)
So, wir haben ja alles besprochen und ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Wie gesagt der Anwalt ist das WICHTIGSTE und wenn Du es so machst wie besprochen müsste es relativ glatt gehen.
Mit sowas hatte ich beruflich schon oft zu tun gehabt und manchmal sieht es schlimmer aus als es ist.
Gruß
Anbei nochmal zur Sicherheit die PDF
Wirklich typisch.
Als hätten die liebe Polizei nichts besseres zu tun ...
Und ich denk mal, du hast ein großes Board, oder ?
Wie soll man das da kontrolieren ?
Das solltest auch mal sagen.
Kann / Sollte nicht Schaden, denk ich.
Viel Glück auf jeden Fall !
Monk
Als hätten die Bullen nichts besseres zu tun ...
Das kann man auch anders formulieren. :rolleyes:
Das kann man auch anders formulieren. :rolleyes:
So schlimm is es auch wieder net, tuh mal net so.
Oder bist du Polizist ?
Monk
Ich bin kein Polizist aber finde die Art und Weise unangebracht.
Ich bin kein Polizist aber finde die Art und Weise unangebracht.
Gut, okay.
Dann änder ich es eben, kein Problem ...
Jetzt besser ?
Monk
"Hard- und Software des MeinName, die die Veröffentlichung und den Betrieb der Seite ermöglichen zu einziehung sicherzustellen". Die Kripo hat es sich aber nicht nehmen lassen auch noch andere Sachen mitzunehmen (u.a. Wolfenstein CD, Filme, uralt Backups von 2003, Office 2000, paar Windows CDs, Norton Antivirus usw. ) meinen PC haben Sie natürlich auch eingecashed
Ich denke, Du hast da gute Chancen, dein Zeug wieder zu bekommen. Der Hausdurchsuchungsbefehl ermächtigt zwar die Beamten zur Durchsuchung, jedoch muß in diesem Befehl exakt stehen, was und wo sie suchen dürfen. Und wenn es sich so verhält, wie Du geschrieben hast, liegt auf jeden Fall schon mal sowas wie ein Verfahrensfehler vor.
Ich hoffe, Du hast nichts unterschrieben, mit dem Du in irgendeiner Weise dein Einverständnis gegeben hast und hast Dich auch in keiner Weise in dieser Form geäußert.
Denn auch wenn die Kripo mit diesem Durchsuchungsbefehl die Macht hat, in deine Privatsphäre einzudringen, hat sie noch lange keine Narrenfreiheit. Allerdings versuchen die Jungs natürlich, so weit zu gehen, wie man sie läßt, deshalb ist es generell ratsam, sich beizeiten über sowas zu informieren und sich schlau zu machen, welche Rechte man trotz solcher Maßnahmen besitzt.
aus erfahrung würde ich sagen kannst du der sache locker entgegen sehen
(ich hatte 2004 innerhelb 2 monate 3 hausdurchsuchungen)
bei der nummer 3 hat es selbst den beamten schon keinen spass mehr gemacht
das prob ist immer das sie leider tätig werden müssen sobald eine anzeige vorliegt
bei den beschlagnamten dingen muss dein anwalt für die auswertung etwas druck machen sonnst dauert das eeeewieg bis du die dinge wieder hast
die aussage bei der polizei zu verweigern (was dein gutes recht ist) verzögert das ganze natürlich mit unter erheblich
also ich hab bei meinen 3 mal immer eine aussage gemacht und bin recht gut damit gefahren
fakt ist es ist ärgerlich, kostet dich zeit aber es wird nichts dabei raus kommen (mich wundert die etwas schlechte vorarbeit der statsanwaltschaft in dem fall was den server betrifft)
mfg
Hallo
Ist zwar schon ein bisschen her, aber interessieren was dabei rausgekommen ist, tuts mich schon.
Lieben Gruss
Junior
vBulletin® v3.7.2, Copyright ©2000-2008, Jelsoft Enterprises Ltd.