Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil: Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen
In einem Diskussionsforum, das von dem Beklagten betrieben wird, wurde ein montiertes Polizeifoto eingestellt, das den Kläger als Kriminellen darstellt. Dieser hatte daraufhin den Betreiber per E-Mail aufgefordert, das Foto innerhalb eines Tages zu entfernen.
Nachdem der Forenbetreiber diese Frist nicht eingehalten hat, beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, die am folgenden Tag auch verhängt wurde. Zwar nahm der Kläger den Antrag einen Tag später per Fax ohne Unterschrift zurück, da das Foto mittlerweile entfernt wurde, zog aber am Tag darauf diese Klagerücknahme abermals zurück. Kurz darauf ließ er die einstweilige Verfügung zustellen, gegen die der Beklagte Widerspruch einlegte.
Den Antrag des Forenbetreibers, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und festzustellen, ob die einstweilige Verfügung unwirksam ist, lehnte das Gericht mit seinem Urteil vom 6. Juni 2005 (23 C 155/05) ab.
Das Argument des Forenbetreibers, er habe wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, sei unerheblich, so das Gericht: "Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."
In Folge dessen wurde dem beklagten Forenbetreiber auferlegt, die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
quelle: golem.de
was haltet ihr davon?
eine frist von mindestens (!) drei tagen wäre eher angebracht
(mal abgesehen davon gibt es in vielen forum supermoderatoren die dies ebenfalls erledigen können) :rolleyes:
man kann ja sein froum nicht offline stellen nur weil man mal eine woche urlaub macht... :rolleyes:
was haltet ihr davon? Hmm... quelle: golem.de Damit ist eigentlich alles gesagt. ;-) Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, die Reaktionszeit auf "Beleidigungen" in den FAQs darzustellen im Sinne von";...Die Administratoren übernehmen keine Garantie in welchem Zeitraum „illegale“ Beiträge gelöscht werden! Dies ist ein manueller Prozeß. Wir bitten daher um Verständnis, daß dies nicht immer unmittelbar geschehen kann." so stehts z.B. bei mir. Der User akzeptiert dies mit seiner Anmeldung. Von daher sähe ich da keinerlei Probleme
StGaensler
19.06.2005, 07:49
Ja, von Userseite her, wie es scheint, war der Kläger aber nicht auf dem Board registriert, und hätte dem somit nicht zustimmen müssen.
Hmm... Damit ist eigentlich alles gesagt. ;-)
Wie meinst Du denn das? Stand auch auf www.heise.de ....
Ja, von Userseite her, wie es scheint, war der Kläger aber nicht auf dem Board registriert, und hätte dem somit nicht zustimmen müssen.
Hmm, das steht da aber eigentlich nirgends. :confused:
Allerdings scheint mir der Kläger in diesem Fall ein rechter Streihansel zu sein. Erst einstweilige Verfügung zustellen, dann zurücknehmen, dann wieder einsetzen.... wie im Kasperltheater :rolleyes: .
Da hilft nur das Forum mit einem genialen Hack (:D ) so zu schalten, daß Gäste zwar die Topics lesen können, die einzelnen Beiträge aber nicht. Erst nach Registrierung.... und dann haben sie die FAQ akzeptiert. Klappe zu; hat ihn :D .
Im übrigen würd ich als dortiger Admin diesen Streitvogel per IP Sperre rausschmeissen (sofern er eine fixe hat). Solche Vögel könnt ich grad noch brauchen.
@Walter:
ich meinte damit, die Meldungen auf golem können mit den Meldungen auf bild.de oder krone.at gleichgesetzt werden. Erstmal nichts glauben, sondern nachprüfen. Desweiteren hat heise auch schon diverse Schnellschüsse abgegeben, ohne vorher sauber nachzurecherchieren....;)
Zitat:
Das Argument des Forenbetreibers, er habe wegen Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, sei unerheblich, so das Gericht: "Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."
Hmm, wenn ich mir das ganze so ansehe, bin ich aber nicht der Meinung des Gerichts. Totzallerdem im modernen Zeitalter der Technik, egal wie schnell alles geht und nicht, und sei es, das der Betreiber in regelmäßigen Abständen alles zu kontrollieren hat...
IMO: Wir sind alle nur Menschen und machen Fehler. Dem Betreiber hätte zumindestens eine Frist von 3 Tagen eingeräumt werden müssen !!! 3 Tage sind doch wirklich nicht zu viel verlangt, oder? Was geschieht denn im schlimmsten Fall, wenn durch höhere Gewalt dem Betreiber des Forum nicht möglich ist, auf seinem Forum zuzugreifen, sei es bedingt duch techn. Fehler im Internet oder dergleichem. Und was dann :confused: ??? Ein unfaires Urteil, klarer Fall !!! -Micha
Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten." Das is doch wohl ein Witz oder? Hat doch nix mit dem Zeitalter zu tun. Wenn man keine möglichkeit hat, emails abzurufen, hat man keine! :mad:
Metro Man
20.06.2005, 19:57
Ich finds schon richtig heftig auf was man noch alles achten muss. Also so langsam ist es nur noch dumm was so abgeht udn hat nix mehr mit freiem internet zutun.
Das is doch wohl ein Witz oder? Hat doch nix mit dem Zeitalter zu tun. Wenn man keine möglichkeit hat, emails abzurufen, hat man keine! :mad:
Congrats ! Das hast Du besser ausgedrückt als ich. Sehr gut gesagt, und ich stimmer 100%-ig mit Dir überein !!! Das ganze ist wirklich der witz hoch 3 ! -Micha
BTW: Holli, ich sehe, Du bist auch aus Cologne? Woow, Du hast ne PM bekommen! -Micha
Der Meinung von Rechtsanwalt Dr. Bahr zu der Gerichtsentscheidung kann man sich nur anschließen:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050618000655.html
Das is doch wohl ein Witz oder? Hat doch nix mit dem Zeitalter zu tun. Wenn man keine möglichkeit hat, emails abzurufen, hat man keine! :mad:
Scheint das Gericht wohl nicht interesiert zu haben. Ich fasse mal zusammen:
Bestellungen per Mail haben vor Gericht kaum eine Beweiskraft, weil es keine offiziell vom Staat anerkannte, digitale Unterschrift gibt.
Faxprotokolle haben keine Beweiskraft vor Gericht, maximal eine Meinungsfindung.
Ausgedruckte Emails haben keine Beweiskraft.
Kündigungen per fax / Mail haben keine Beweiskraft, weil der Sender nicht sicher gehen kann, dass das Fax / Email das Hoheitgebiet des Empfaaenger erreicht hat. Nur Einschreiben mit Rueckschein.
Und nun kommt da so ein Typ daher, sendet So. eine Mail mit Frist bis Montag und das Gericht erkennt diese Mail an ?? :eek:
Ich war erst vor einem Monat auf einer kleinen Insel um Urlaub zu machen. Dort ging kein Handy und Internet gab es schon garnicht. Soll ich also das Forum abschalten ?
Metro Man
23.08.2005, 09:24
Das Forum abschalten oder jemand einsetzen der alles kontrolliert, also die Kontrollpflicht ist richtig und finde ich auch gut so, nur wie es in dem Fall hier gelaufen ist wars nicht okay.
Jemanden dafuer einsetzen ist aber nicht so einfach. Nach dt. Bürokratier ist da bestimmt ein Notar noetig, der das Beglaubigt :rolleyes:
Denn verantwortlich ist der, der im Impressum steht. Gibt es keines, weil damit absolut 0.0 verdient wird, kein redaktioneller Teil, dann die Person, die in der Domaindatenbank steht.
Deutschland halt.
Doc Great
23.08.2005, 15:42
Für solche Fälle hab ich Boardregeln und eben Moderatoren, die sich (nicht nur) in meiner Abwesenheit darum kümmern :)
bingbongman
23.08.2005, 18:51
Ich versteh das nicht richtig ,warum wurde er beklagt ?
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