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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forenbetreiber haften für ihre Beiträge


killmymatrix
02.02.2006, 16:34
Hallo,

ich wollte mich hier mal nach der aktuellen Rechtslage erkundigen. Ich habe in meinem Forum erzählt bekommen, Forenbetreiber würden in jedem Fall für ihre Beiträge haften, auch bei Unkenntniss über deren Inhalt.

Dies hat der entsprechende User in einer Zeitschrift gelesen, aber es scheint auch noch einiges mehr darüber zu kursieren:
Google-Suche (http://www.google.de/search?hl=de&q=Forenbetreiber+haften+f%C3%BCr+ihre+Beitr%C3%A4ge&btnG=Suche&meta=)

Auch interessant:
heise.de (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21505/1.html)
Nochmal Google (http://www.google.de/search?hl=de&q=heise.de+Forenbetreiber+haftung+f%C3%BCr+ihre+Beitr%C3%A4ge&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de)

Argh, den Heise-Link von vorhin finde ich leider nicht mehr. Da war auch noch etwas darüber zu lesen, wenn ich richtig liege.

Jedenfalls wollte ich mich hier kurz und bündig über die aktuelle Rechtslage erkundigen:
Haftet ein Forenbetreiber trotz ausdrücklicher Distanzierung vom Inhalt der geschriebenen Beiträge in den Registrierungsregeln für den Inhalt der Beiträge?

Danke im Vorraus. :)

Übrigens: Um den Thread nicht nach ein paar Posts verkommen zu lassen, kann von mir aus auch über diese seltsame Maßnahme des Landesgerichts Hamburg gesprochen werden.

Gruß

killmymatrix

Andreas
02.02.2006, 16:48
Wenn man der Argumentation des LG Hamburg folgen darf: Ein 08/15 Forenbetreiber nicht - Heise schon.
Denn Heise-online stellt ein "presseähnliches Produkt" dar, daher hat der Betreiber besondere Obliegenheiten.

Ich hoffe dennoch dass das Urteil in höherer Insatz (und sei es bis vors BVG falls nötig/möglich) kassiert wird, denn es ist IMHO falsch und steht im Widerspruch zum TDG.

StGaensler
03.02.2006, 18:36
Haftet ein Forenbetreiber trotz ausdrücklicher Distanzierung vom Inhalt der geschriebenen BeiträgeDie Distanzierung würde ich weglassen, das kann sich auch negativ auswirken.
Hier mal ein interessanter Text zum wohl am öftesten missverstandenen Urteil eines Gerichts: http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

Andreas
03.02.2006, 18:57
Ääh ... das ist ein ganz anderes Urteil, als jenes um das es hier geht :)

RCN-Siggi
04.02.2006, 20:46
»Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand«

Warum muss ausgerechnet ein LG mit Seehafen diesen Spruch regelmäßig aufs Neue bestätigen?

Das nennt man wohl "Ironie des Schicksals". :D :D :D
Siggi

Odysseus
07.02.2006, 16:23
Die Thematik ist im Teledienstgesetzt geregelt (TDG).
Interessant ist der Abschnitt 3 über die Verantwortlichkeiten:
http://bundesrecht.juris.de/tdg/BJNR187010997.html#BJNR187010997BJNG000300308

Kurz gesagt: Man ist ab dem Zeitpunkt verantwortlich, ab dem man positive Kenntnis erlangt hat.