red_head
12.04.2006, 14:47
Heute wurde mir ein Problem durch eine Klage gegen die zwei Admin eines Forums herangetragen. Vorgeschichte: Der User hatte sich daneben benommen und sich mit den Admins angelegt und wurde dadurch gesperrt.
Darauf kam folgendes:
Sehr geehrte xxxx und xxxx
in Ihrer Funktion als Administratoren der Domainen xxxx und xxxx insbesondere des Forumss. xxxx weise ich sie auf folgendes hin.
1) Untersage ich jedwege weitere Nutzung von mir verfasster Beiträge in von Ihnen administrierten Forum von xxxx sowie dazugehörender subdomainen und fordere deren Herausgabe.
2) Fordere ich unverzüglich die vertragsgemäße Wiederherstellung des Accounts.
3) untersage ich ausdrücklich jedwege Verwendung in von mir nicht ausdrücklich authorisierten Postings meines Pseudonyms oder meiner Person.
4) Unter Berufung auf §34 BDSG verlange ich vollständige Auskunft über die die gespeicherten personenbezogenen Daten, inklusiver meines eindeutig zuordnebaren Pseudonym und vollständigen Zusammenhang, wo dieses auch von dritten, z.B. in Beiträgen verwendet wird.
5) Aufgrund der Besonderheit des Mediums und der Reaktionszeit, halte ich eine vollständige Beantwortung bis heute Abend 20 uhr für angemessen.
mfG
xxxx
@Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Ich bitte um Überwachung der Auskunftsverpflichtung und Überprüfung auf weitere Datenschutzrechtliche Verstöße sowie Einleitug eines entsprechenden OWi-Verfahrens.
Namen und Domains entfernt.
Hart oder?
Was meint ihr?
Wie sollte man bei sowas reagieren?
Könnte ja jedem von uns passieren.
Gruß red_head
Darauf kam folgendes:
Sehr geehrte xxxx und xxxx
in Ihrer Funktion als Administratoren der Domainen xxxx und xxxx insbesondere des Forumss. xxxx weise ich sie auf folgendes hin.
1) Untersage ich jedwege weitere Nutzung von mir verfasster Beiträge in von Ihnen administrierten Forum von xxxx sowie dazugehörender subdomainen und fordere deren Herausgabe.
2) Fordere ich unverzüglich die vertragsgemäße Wiederherstellung des Accounts.
3) untersage ich ausdrücklich jedwege Verwendung in von mir nicht ausdrücklich authorisierten Postings meines Pseudonyms oder meiner Person.
4) Unter Berufung auf §34 BDSG verlange ich vollständige Auskunft über die die gespeicherten personenbezogenen Daten, inklusiver meines eindeutig zuordnebaren Pseudonym und vollständigen Zusammenhang, wo dieses auch von dritten, z.B. in Beiträgen verwendet wird.
5) Aufgrund der Besonderheit des Mediums und der Reaktionszeit, halte ich eine vollständige Beantwortung bis heute Abend 20 uhr für angemessen.
mfG
xxxx
@Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Ich bitte um Überwachung der Auskunftsverpflichtung und Überprüfung auf weitere Datenschutzrechtliche Verstöße sowie Einleitug eines entsprechenden OWi-Verfahrens.
Namen und Domains entfernt.
Hart oder?
Was meint ihr?
Wie sollte man bei sowas reagieren?
Könnte ja jedem von uns passieren.
Gruß red_head