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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : net-housting.de


maria1980
03.10.2006, 20:37
Hallo miteinander,

da meine Suche leider erfolglos war, wollte ich Euch fragen, wer denn Erfahrungen mit net-housing.de gemacht hat?
Die Preise sind echt OK!

Vielen Dank
Maria

General
03.10.2006, 20:51
Bei mir geht die Seite nicht .. sehr guter Eindruck :D :p

maria1980
04.10.2006, 20:46
Hier nochmal der Link:

http://www.net-housting.de/

danke

StGaensler
04.10.2006, 21:30
Erfahrungen kann ich nicht bieten, ich kann nur sagen, was mir in den AGBs aufgefallen ist:Alle Angebote auf den Seiten von Net-Housting verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Net-Housting behält sich das Recht vor, die Preise der aktuellen Marktsituation und den schwankenden Preisen im Bereich der Leistungen die von Dritten bezogen werden anzupassen.Anpassung - klar, aber wann/wie bekommt der Kunde davon mit? Darf er dann auch zur Anpassung kündigen? (Sonderkündigungsrecht)Abrechnungszeitraum ist bei den Webspace Paketen Light, Privat und Business jeweils 12 Monate im Voraus. [...] Bei zusätzlichen bestellten .de Domains findet die Abrechnung jährlich statt. Die Zustellung der Rechnung findet ausschließlich per e-Mail statt, nur nach Absprache ist eine postalische Zustellung möglich.
Viele Grüße,
Stefan

Hellraider
04.10.2006, 22:43
Erfahrungen kann ich nicht bieten, ich kann nur sagen, was mir in den AGBs aufgefallen ist:Anpassung - klar, aber wann/wie bekommt der Kunde davon mit? Darf er dann auch zur Anpassung kündigen? (Sonderkündigungsrecht)
Viele Grüße,
Stefan

Das muss nicht unbedingt drin stehen. Wenn ein Anbieter von sich aus die Konditionen, egal in welchem Umfang ändert, hat man immer eine gesetzliche und außerordentliche Möglichkeit zur Kündigung (auch wenn dazu nichts in den AGBs steht) zu dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Konditionen.

StGaensler
05.10.2006, 15:26
Irgendsowas hab ich mir gedacht... aber wie lange davor muss der Hoster das ankündigen?

Hellraider
05.10.2006, 22:27
Das steht auf einem anderen Blatt Papier. Ehrlich gesagt: Keine Ahnung :D

Net-Housting
07.08.2008, 12:55
Da wir den Thread hier zufällig über Google gefunden haben, krame ich die Beiträge dann doch raus - schließlich gibt es Neuigkeiten!

Erfahrungen kann ich nicht bieten, ich kann nur sagen, was mir in den AGBs aufgefallen ist:

Net-Housting.de wurde im Sommer vergangenen Jahres von der Hofmeir Media GmbH übernommen, seit dem hat es keine Preissteigerung gegeben.

Alle Kunden wurden kurz nach der Übernahme auf neue Hochleistungsserver in ein professionelles Münchner Rechenzentrum umgezogen und können nun auf überarbeitete Tarife sowie neue Supportleistungen zurück greifen.

Jaydee
11.08.2008, 02:06
Es gibt einen alten Spruch: "Manchmal sind überhaupt keine AGB besser als schlechte AGB." :D

Das scheint hier in dem Fall wieder zu passen.

Es ist richtig: Grundsätzlich muß eine (für den Kunden negative) AGB Änderung, welche einen laufenden Vertrag betrifft, mindestens 6 Wochen vor Wirksamkeit der Änderung dem Vertragspartner schriftlich oder per eMail mitgeteilt werden und dieser hat dann halt seinerseits das Recht auf ordentliche (nicht außerordentliche) Kündigung nach Widerspruch.
Und zwar innerhalb der dafür allg. geregelten Fristen.

Gilt übrigens auch für Versicherungen wie KFZ, KKV etc., sobald sich dort etwas negativ verändert.

Zusätzlich kann laut BGH Urteil aus Oktober 2007 in derartigen Fällen ein Verstoß gegen BGB § 307 vorliegen (Durchsetzung eigener Interessen durch vertragliche Änderungen zu Lasten des Vertragspartners usw...)

Derartige AGB liest man leider häufiger, auch bei Mobilfunk-Betreibern usw.
Im Zweifel sollte spätestens ein Unternehmen seine AGB vorher juristisch prüfen lassen, bevor sie in die Abmahnungsfalle tappen...

Auch manche gerne benutzen Ausschluß-Klauseln sind völlig rechtsunwirksam...aber der gemeine Kunde fällt drauf herein.... daher der oft zu findende Satz:
"Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein...blabla...bleibt der Rest davon unberührt....." Haha.... :D

Das sagt doch schon von vornherein irgendwie aus: "eigentlich habe ich ja keine Ahnung und nur mal schnell die AGB aufgesetzt...vielleicht gelten die ja so gar nicht..." und macht nicht gerade den besten Eindruck.
Außerdem kann je nach Formulierung ganz schnell der komplette AGB-Abschnitt unwirksam werden.

PS: Der Spruch: "Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich" stammt eigentlich aus typischen Angeboten an Kunden und haben in AGB nichts, aber auch gar nichts zu suchen. ;)
Ein geschlossener, rechtsgültiger Vertrag ist alles andere als "unverbindlich"!

Auch das kann sehr schnell zum Fallstrick werden, da hat man scheinbar etwas verwechselt.
Daher sollte jeder Kunde auch als Laie aufpassen, WAS er unetschreibt bzw. welchen AGB er zustimmt. Manches gilt durch Unterschrift tatsächlich als anerkannt & akzeptiert, andere Dinge aber können auch trotz Unterschrift pauschal rechtsunwirksam sein. Man muß halt wirklich aufpassen und stark differenzieren.