Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Verstoss gegen Lizenbestimmungen
ReA Riebel
07.07.2002, 12:52
Hallo Support
Ich möchte meinem Sohn ein vb spendieren, allerdings erst dann wenn es die Forensoftware inkl. Deutschem Kontrollzentrum gibt da mein Sohnemann mit 13 Jahren noch kein Englisch kann. Nun hab ich gelesen das es euch laut Lizenzbestimmnungen verboten ist veränderten Code weiterzugeben, dies ist defakto nicht richtig !
Ich könnte nach deutschem Recht sogar das gekaufte Forum an andere User weitergeben, der Grund liegt klar auf der Hand, wenn ich eine Software, in diesem Falle VB erwerbe dann müssen mir die Lizenbestimmungen vor dem Kauf in meiner Sprache vorliegen, sonst sind diese nichtig da ich ja keine Kenntinis vom Ihnalt erlangen konnte, denn nicht jeder ist dieser Sprache mächtig.
Es verhält sich so ähnlich wie mit den Lizenzbestimmungen in den Verkausverpackungen von Software, dies nur mal als weiteres Beispiel.
Ich weis wovon ich spreche da ich Anwalt bin.
Wenn also jemand zufällig ein Deutsches Kontrollzentrum hat so bitte ich ihn sich bei mir zu melden, vielen dank, erst dann werde ich ein vb erwerben.
KarateKid
07.07.2002, 13:01
in Form einer Modifikation ist das ja auch nicht weiter schlimm. Es gibt sicherlich einige Forumsmitglieder (Mystics) die ein deutschsprachiges Kontrollzenztrum haben ;)
Hmm, ok ich kenn mich zwar jetzt mit Recht nicht so gut aus wie ein Anwalt, aber da man das VB nur auf einer Englischen Seite erwerben kann, sollte das doch eigentlich heissen, dass man des englischen mächtig ist, und damit kann man dann auch die Lizenzbestimmungen lesen.
Was anderes wäre es, wenn die Software von ner deutschen zweigstelle vertrieben wird, dann kann man so argumentieren, dass man des englischen nicht mächtig sein kann, und deshalb entweder deutsche lizenzbestimmungen vorhanden sein müssen, oder die lizenbestimmungen als nichtig zu behandeln sind.
Ich will hier nichts unterstellen, aber da der Kauf ja eigentlich im Ausland vonstatten geht, sollten deren lizenzbestimmungen schon gültig sein oder etwa nicht?
ReA Riebel
07.07.2002, 13:25
aber da man das VB nur auf einer Englischen Seite erwerben kann, sollte das doch eigentlich heissen, dass man des englischen mächtig ist, und damit kann man dann auch die Lizenzbestimmungen lesen.
Hi Xenon,
in diesem Punkt muss ich Dir zustimmen, aber es ist doch so, für VB gibt es Deutsche Styles, und diese kann man auch installieren ohne Englisch zu können, genauso sollte es möglich sein sich durch den Bestellvorgang zu wurschteln ohne grosse Sprachkenntnisse zu besitzen.
Ich will hier nichts unterstellen, aber da der Kauf ja eigentlich im Ausland vonstatten geht, sollten deren lizenzbestimmungen schon gültig sein oder etwa nicht?
Sicher sind diese gültig, aber erst dann wenn ich den Inhalt verstehen kann.
Hmm, kann sein.
Aber heisst das dann auch, wenn ich jetzt praktisch nach Japan fahre und mir dort irgendwas kaufe, das ich dann damit machen kann was ich will, nur weil ich die lizenzbestimmungen dort nicht lesen kann (wenn sie nicht auch auf deutschdraufstehn...)
Um aber nochmal zu deinem Anliegen ansich zurückzukommen:
Es wird dir wohl keiner alle ACP-Datein auf deutsch schicken, weil in den Datein (zumindest in der index.php) die Lizennr von demjenigen auch etwas versteckter enthalten ist, und du/dein sohn dann praktisch gesehn mit einer Lizenznr arbeitet die ihr garnicht haben solltet eigentlich.
ReA Riebel
07.07.2002, 14:46
Aber heisst das dann auch, wenn ich jetzt praktisch nach Japan fahre und mir dort irgendwas kaufe, das ich dann damit machen kann was ich will, nur weil ich die lizenzbestimmungen dort nicht lesen kann (wenn sie nicht auch auf deutschdraufstehn...)
Nein, dann hast Du Pech gehabt, denn Du befindest Dich im dann Ausland und hast das Produkt dort gekauft (dein Problem).
Wenn aber eine Firma ein Produkt im Internet anbietet und ein Kunde aus Deutschland möchte dieses kaufen dann müssen die Lizenzbestimmungen in Deutsch vorliegen.
Es wird dir wohl keiner alle ACP-Datein auf deutsch schicken, weil in den Datein (zumindest in der index.php) die Lizennr von demjenigen auch etwas versteckter enthalten ist, und du/dein sohn dann praktisch gesehn mit einer Lizenznr arbeitet die ihr garnicht haben solltet eigentlich.
Kann man diese Nr nicht entfernen ? Wäre echt schade, ich weis nicht ob mein Sohn so lange warten kann/möchte bis die 3.0 erscheint ;)
aso, und im net zählt praktisch immer dieses recht von dem Land aus vondem ich ins net gehe, verstehe
zum andren: ja man kann diese Nr entfernen, wird ja sicher bei 99% aller warez-boards gemacht....
The Ghost
07.07.2002, 16:19
Original geschrieben von Xenon
zum andren: ja man kann diese Nr entfernen, wird ja sicher bei 99% aller warez-boards gemacht....
moin,
@ReA Riebel,
das bringt dir im Endeffekt nur Ärger ein.......
Wenn man wartet ist es doch am schönsten, solange wird es nicht mehr dauern, dann kannst es ihm ja vielleicht zum 14ten schenken ;)
mfg
The Ghost
Original geschrieben von The Ghost
dann kannst es ihm ja vielleicht zum 14ten schenken ;)
lol, der war gut :D :)
ähm mit 13 noch kein Englisch. Hmm, geht der noch zur Schule? *gg*
Ne mal im ernst, sooo schwer ist die Bedienung eines vBulletins nicht. Wenn man sich da etwas dahinter klemmt, sollte die Bedienung kein Problem sein (ich würde mich sogar als Foren Admin zur Verfügung stellen, natürlich gegen einen kleinen Aufpreis ;) :D :rolleyes:.
Was ich allerdings weniger gut finde, ist das schenken von solchen sachen. Mir hat sowas nie jemand geschenkt, musste mir das alles erarbeiten (jaa, ich hatte bzw. habe eine schreckliche Kinderheit :D *gg*) ...
ok, genug gespammt, hier nochmal die Kernaussage meines Postings:
Die Bedinung eines vB's ist Kinderleicht. Selbst bei wenigen Englisch-Kenntnissen (selbst ich verstehe da nicht jedes Wort, warum auch?) sollte die Administration eines solchen Forum nicht weiter schwer sein. Sicherheitslücken gibt es (sogut wie) keine, wenn doch gibts dazu immer das passende Update.
Hoffe geholfen zu haben :)
The Ghost
07.07.2002, 17:41
Original geschrieben von V3d
Die Bedinung eines vB's ist Kinderleicht. Selbst bei wenigen Englisch-Kenntnissen (selbst ich verstehe da nicht jedes Wort, warum auch?) sollte die Administration eines solchen Forum nicht weiter schwer sein. Sicherheitslücken gibt es (sogut wie) keine, wenn doch gibts dazu immer das passende Update.
moin,
er übernimmt ja keine Community mit 5000 Mitgliedern, also kann er ja mal ein bisschen üben :D
mfg
The Ghost
Original geschrieben von The Ghost
also kann er ja mal ein bisschen üben :D
richtig :)
s.molinari
07.07.2002, 19:51
Hallo ReA Riebel,
Ich freue mich dass Du für vBulletin entschieden hast.
Aaaaaber..... meiner Meinung nach liegst Du vollig falsch. Ich bin auch kein Rechtsanwalt aber sicher ist, das gültige Recht kommt von dem Land wo die vertreibende Firma ansässig ist, in diesem Fall England, und nicht wo die Software gekauft wird. Das geht in Steuerrecht genau so und dort habe ich schon was in letzter Zeit gelernt.;) Sollte offiziell eine deutsche Version hier in Deutschland verkauft werden, müssen erst dann die Lizenzbedingungen in Deutsch vorliegen. Da vB nur noch "Englisch" ist und nur noch von England aus verkauft wird, ist es doch deine Verantwortung die Lizenzbedingung einzuhalten. Du kaufst in dem Moment ein englisches Produkt. Nur weil Du die Lizenzbedingungen nicht lesen kannst heisst nicht dass Du sie auch ignorieren kannst bzw. gibt es dir nicht das Recht sie zu ignorieren. Wenn Du eine Lizenz von vBulletin.com kaufst, erklärst Du damit auch dein Einverständniss für die Lizenzbedingungen. Das wiederum heisst, dass Du sie auch verstanden hast.
Als Beispiel: Wenn Microsoft Windows nur als englische Version und nur aus dem USA verkaufen würde und Du würdest die Software kaufen, dann musst Du die Lizenzbedingungen, die in den Staaten 100% rechtskräftig sind, auch einhalten, sofern sie nicht eindeutig gegen deutschem Recht vertossen. Nur, es gibt eine gewisse Microsoft GmbH und sie vertreiben Windows in Deutschland. Sie müssen dementsprechend dafür sorgen dass eine nach deutschem Recht gültige Lizenzvereinbarung vorhanden ist. Das machen sie auch.... genau wie wir auch eine deutsche Lizenzvereinbarung haben werden wenn vB3.0 hier in Deutschland verkauft wird.
Fazit: Die Software darf nicht weitergegeben werden nur weil Du deutsch bist und kein Englisch verstehst. Du wirst gegen die Lizenzvereinbarung und u.a. internationale Rechte die "geistige Eigentum" schützen verstossen.
Scott
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