Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH Urteil zum Forenbetrieb
Mechelaar
28.03.2007, 07:49
Hallo,
leider hat der BGH gestern nicht im Sinne von uns Forenbetreibern entschieden:
Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen.
Ein so genanntes Meinungsforum ist gegenüber anderen Foren nicht privilegiert.
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06
Somit sind wir ab sofort immer die Doofen und jeder kann schreiben was er will, es wird ihn ja nicht treffen.
Du mußt das Urteil richtig lesen :D
Du haftest erst ab Kts. und erst wenn Du Kts. hast und dementsprechend nicht tätig wirst, kommt eine Mitstörerhaftung in Frage.
Gruß
Mechelaar
28.03.2007, 09:49
alles gut und schön mit der Kenntnis.....wenn du immer klar erkennen kannst ob ein Beitrag bereits den Tatbestand der Beleidigung oder Verleumdung enthält...
Den üblichen Abmahnanwälten ist jetzt Tür und Tor geöffnet.
Müssen wir jetzt mit einer totalen Abmahnwelle rechen?
Oder muß ich mein Board jetzt absolut Privat machen bzw. jeden Beitrag moderieren?
Ich habe das im Gästebuch schon durch, das es Freaks gibt, die mit Absicht nur Müll reinschreiben.
Ich glaube das wird das entgültige aus sein für Foren und Meinungsfreiheit.
Rein kommt nur noch derjenige, der mir gefällt, den ich persönlich kenne und wo ich vorher den ausgiebigen Lebenslauf gelesen habe ... :confused: :confused: :confused:
Grüße
Einfach ein paar Mods mehr im Forum haben. :D
... Ich glaube das wird das entgültige aus sein für Foren und Meinungsfreiheit...
Wieso das denn?
Ihr in Deutschland vergesst immer, das andere Länder diese "deutsche Abmahnkrankheit" nicht haben. ;)
Wulfnoth
28.03.2007, 19:28
Ich kapiere den Hackmeck nicht den ihr hier macht. Das Urteil ist doch nichts neues, im Prinzip wird nur die bestehende Rechtssprechung bestätigt.
Wieso das denn?
Ihr in Deutschland vergesst immer, das andere Länder diese "deutsche Abmahnkrankheit" nicht haben. ;)
Leider liegen nunmal meine Domains in Deutschland, das hat eh mit andere Länder nichts zu tun. Denn selbst wenn die Domains in den Staaten liegen würden, wäre man als Deutscher von den Abmahnwellen betroffen, ist meine Meinung.
Ach was soll's, wir Deutschen haben eh alle zuviel Kohle ... :D
Grüße :) :) :) :) :)
Odysseus
29.03.2007, 22:10
Leider liegen nunmal meine Domains in Deutschland, das hat eh mit andere Länder nichts zu tun. Denn selbst wenn die Domains in den Staaten liegen würden, wäre man als Deutscher von den Abmahnwellen betroffen, ist meine Meinung.
Und genau das ist ein fundamentales Missverständnis: Glaubst du denn ernsthaft, dass dich die deutsche Justiz in Ruhe lässt, nur weil du ne .cc Domain und einen Server in der Schweiz hast? Solange man feststellen kann, dass du der Betreiber bist und man dir in Deutschland habhaft werden kann (weil du z.B. im Inland wohnst) musst du dich verantworten.
Etas mehr Sicherheit bietet vermutlich ein Server in Russland und eine anonym registrierte .com Domain. Wie gut sowas funktioniert kann ich aber nicht wirklich beurteilen.
Ich persönlich finde das Urteil auch sehr schlecht und als klares Hindernis für Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit. Man darf sich aussuchen, ob man irgend einen Langweiler, der mal wo etwas über jemanden geschrieben hat verklagt, oder denjenigen, der das auf seiner Webseite für die breite Öffentlichkeit einsehbar hat stehen lassen - schwere Entscheidung!
Bei mir sieht das scho seit längerer Zeit - und erst recht jetzt - so aus: Wenn irgendwas anecken könnte, muss es weg. Toll, das ist ein sehr, sehr freies Land. Würg.
Warten wir mal ab was morgen beim supernature-forum Urteil bei rauskommt.
Ich gebe Odysseus vollkommen Recht.
Warten wir mal ab was morgen beim supernature-forum Urteil bei rauskommt.
Ist ja eigendlich uninteressant, da die Rechtsprechung und das Urteil vom BGH eindeutig sind. Und dagegen kann ja wohl kein anderes deutsches Gericht etwas machen, da der BGH schon das höchste deutsche Gericht ist. Wäre noch die Möglichkeit vor dem europäischen Gerichtshof ...
Ich werde wohl auswandern, nach Kambodscha oder so und alles von dort ausrichten, dann habe ich Ruhe vor diesem deutschen Wahnsinn!
Grüße :) :) :) :) :)
das sind zwei unterschiedliche Fälle :)
Fall 1 BGH geht von Kenntsnisnahme des Betreibers aus
Fall 2 SN geht von genereller Haftung des Betreibers für Inhalte seines Forums, egal ob er sie kennt oder nicht, aus. Daher nicht uninzteressant.
Mal warten ob endlich Ende April ein Urteil kommt und es nicht erneut verschoben wird... :(
Gruss
Fall 2 SN geht von genereller Haftung des Betreibers für Inhalte seines Forums, egal ob er sie kennt oder nicht, aus. Daher nicht uninzteressant.
SN bringt in Fragen Forenhaftung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts - egal wie das Urteil ausfällt.
Denn: Es nur ein einziger rechtsverletzender Beitrag übriggeblieben über den entschieden wird.
Und von just diesem hatte der Betreiber Kenntnis, denn er hat ihn selbst kommentiert.
Das BGH Urteil ist auch nichts neues und IMHO kein wirkliches Problem.
Was ein Problem ist, ist die Mitstörerhaftung - und genau damit wird sich das LG Hamburg aller Voraussicht nach nicht befassen.
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