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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebssicherheit aus rechtlicher Sicht


gipsy
29.09.2007, 19:25
Hi,

der vB-Blog steht ganz oben auf meiner Wunschliste. Ohne mich bis jetzt besonders mit der Software auseinander gesetzt zu haben, stellen sich aber schon im Vorfeld einige rechtliche Fragen, die man in Ami-Land so wohl nicht kennt und darum auch nicht durch entsprechende Funktionen ausräumen muss (soweit das denn überhaupt machbar ist).

Mit dem Forum ist es ja so, dass man normalerweise neue User ohne besondere Prüfung der tatsächlichen Identität akzeptiert und im Zweifelsfall Posts einfach entfernt/zensiert, wenn man untragbare juristische Verwicklungen befürchtet. Bei einem Blog - wenn er seinem Namen gerecht sein will - sieht das aber wohl etwas anders aus; der Blog-Betreiber müsste als inhaltlich allein Verantwortlicher eigentlich ein eigenes Impressum veröffentlichen und auch seine Identität dem Site-Betreiber nachweisen, damit dieser Ansprüche Dritter mit vertretbarem Aufwand abwehren kann. (Optimal sollte der Blogbetreiber sein Impressum nicht selbst ändern können.)

Aus diesen Umständen leitet sich die Frage ab, ob der Betrieb eines Blogs in als Forumserweiterung in Deutschland überhaupt rechtlich zu verantworten ist. Und wenn ja, welche besonderen Maßnahmen sollte man ergreifen, um einerseits weitest mögliche Rechtssicherheit zu erlangen, andererseits aber einer breiten aktiven Akzeptanz nicht allzu viele Stolpersteine in den Weg zu legen?

hollosch
04.10.2007, 00:57
Mit dem Forum ist es ja so, dass man normalerweise neue User ohne besondere Prüfung der tatsächlichen Identität akzeptiert und im Zweifelsfall Posts einfach entfernt/zensiert, wenn man untragbare juristische Verwicklungen befürchtet. Bei einem Blog - wenn er seinem Namen gerecht sein will - sieht das aber wohl etwas anders aus; der Blog-Betreiber müsste als inhaltlich allein Verantwortlicher eigentlich ein eigenes Impressum veröffentlichen und auch seine Identität dem Site-Betreiber nachweisen, damit dieser Ansprüche Dritter mit vertretbarem Aufwand abwehren kann. (Optimal sollte der Blogbetreiber sein Impressum nicht selbst ändern können.)

Gute Frage. Läßt sich das über die Nutzungsbedingungen des Forums klären ?

gipsy
04.10.2007, 10:03
Läßt sich das über die Nutzungsbedingungen des Forums klären ?
So lange der Blogbetreiber nicht uneingeschränkt als inhaltlich verantwortlich zeichnet, und der Forenbetreiber sich durch den Einsatz von Mods inhaltlich selbst mitverantwortlich macht, so lange kann in den Nutzungsbedingungen stehen was will - man wird im Zweifelsfall wohl zumindest in Mitstörerhaftung genommen. Juristisch gesehen ist man so ggf. ein Zustandsstörer (Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugter einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, die sich wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückführen lässt.)

Überhaupt verstehe ich den Einsatz von Moderatoren bei einem Blog nicht; das ist in etwa so, als würde der Provider meine Website inhaltlich kontrollieren. Im Rahmen eines Blogs kann es doch nur so sein, dass der Blogbetreiber sich und seine Kommentatoren beaufsichtigt. Wir als Forenbetreiber können in den Nutzungsbedingungen lediglich einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen der Blog zu betreiben ist.

Spenser
14.10.2007, 22:49
Es ist keinesfalls sinnvoll, ein Blog zu moderieren, ebenso wie beim Forum.
Ich habe mich - der Natur meines Forum gemäß - schon etliche Mal mit Anwälten und auch ein paar Gerichtsverfahren auseinander setzen "dürfen".
Quintessenz: der Betreiber haftet grundsätzlich nur bei Kenntnis des Rechtsverstoßes. Er muß dann unverzüglich reagieren.
Wenn Du vorab moderierst, erklärst Du Dich mit jedem einzelnen veröffentlichten Beitrag einverstanden. Folge: sofortige Haftung.
Wenn Du für Dich in Anspruch nimmst, alles zu lesen, mußt Du auch mit der Haftungsgefahr leben.
Lösung: nichts tun, wenn Du was gefährliches siehst, dann reagieren. Und auch reagieren, wenn jemand rechtlich interveniert. Damit bin ich bislang sehr gut gefahren.

Und nochwas: ein guter Anwalt ist sein Geld wirklich wert. Es ist zwar traurig, aber wahr. Das haben die beiden letzten Gerichtsverhandlungen gegen mich gezeigt - die ich beide zum Glück mit Pauken und Trompeten für mich entscheiden konnte (was wohl vorwiegend meinem Anwalt zu verdanken ist).

Und nochwas: wenn Du wirklich in einem gefährdeten Bereich ein Forum betreibst, solltest Du eine Kriegskasse anlegen. Bei Anwaltspost ist nicht die Frage ob sie kommt, sondern wann.

gipsy
15.10.2007, 12:38
Bezüglich Forumsmoderation bin ich anderer Ansicht, weil ich wahrscheinlich andere Zielvorgaben habe – und hoffentlich auch die geeigneten Mechanismen, juristische Händel zu umschiffen. (Einen guten Anwalt aus NRW lasse ich mir für den Fall der Fälle trotzdem gerne per PN empfehlen.)

Was den Blog betrifft, gebe ich dir Recht: So etwas gehört schon deswegen nicht moderiert, weil es dann kein Blog mehr ist, sondern nur eine Art Poesiealbum des Forumbetreibers. Inhaltlich sollte man einen Blog allenfalls über Rahmenbestimmungen in den Nutzungsbedingungen steuern.

Und von daher mein Ansatz: Ein Impressumszwang spart den Rechtsanwalt, weil sich ein Kläger so direkt an den Blogger wenden kann/muss. Von Seiten des Sitebetreibers ist ggf. noch über eine Verifizierung der Identität des Blogbetreibers nachzudenken, also z.B. Überweisung einer Minisumme oder Postidentverfahren.

Jedenfalls hat das Thema ein hohes Risikopotenzial, wenn man den Blog als das betreiben will, als was er bezeichnet wird. Und deshalb wäre es wünschenswert, wenn man auch von offizieller Seite mal durchblicken lassen würde, wie man dazu steht.

Dabei hieße die optimale Antwort natürlich: Wir haben unsere US-Mutter überzeugt, die rechtlichen Besonderheiten der internationalen Kunden mit einem Impressum-Modul zu berücksichtigen. Aber vielleicht muss man auch erst mal erarbeiten, was so ein Modul können muss; und seie es nur, um einen Hackersteller zu animieren und ihm eine Aufgabe zu geben, die viel Ehre und Ansehen verspricht.;)

gipsy
15.10.2007, 19:13
Um mal konkret zu werden, so in etwa stelle ich mir das vor:
Bestimmten Usergruppen wird ein Formular angeboten, mit dem sie unter dem bestehendem Account einen Blog beantragen können.
Im Formular sind aus der DB bereits eingefügt der Username und die Email-Adresse.
Folgende Pflichtfelder müssen vom User ausgefüllt werden: Vorname, Name, Straße Nr., PLZ, Wohnort, Geburtsdatum. Über das AdminCP einzurichtende optionale Felder ist nachzudenken.
Nach Absenden des Formulars erhält der User per Email die mit den angegebenen Daten versehenen Postident-Unterlagen; er hat nun schon Schreibzugriff auf seinen Blog; der Blog ist jedoch - außer für ihn selbst - vorerst nur sichtbar für vom Admin bestimmte Rechteinhaber.
Die nach TMG erforderlichen Angaben im Impressum sind im Blog des Users über einen Impressum-Link zu erreichen. Der User kann über das UserCP dem Impressum einen eigenen Text hinzufügen (z.B. Nutzungsbedingungen für die Kommentarerstellung).
Nachdem der User das Postidentverfahren abgeschlossen hat, können vom Admin bestimmte Rechteinhaber die Einstellung freischalten, mit der der Blogbetreiber den Blog öffentlich schalten kann. Der User wird darüber per Automailer benachrichtigt.

Odysseus
19.10.2007, 10:33
Das mit der Benutzergruppe ist einfach: Man erstellt eine öffentliche Benutzergruppe, welche Rechte zum Benutzern des Blogs hat. Die Gruppe "Registrierte User" hat diese Rechte hingegen nicht. Über das normale Benutzergruppensystem kann man nun die Mitgliedschaft und damit die Freischaltung zur Benutzung eines Blogs beantragen.

Außerdem richtet man ein Profilfeld "User-Impressum" ein. Dieses Feld ist nur vom Admin beschreibbar. Wenn also ein User einen Blog will, muss er sich übers Gruppensystem bewerben. Außerdem verlangt der Admin seine Anschrift und trägt diese in das versteckte USer-Feld "Impressum" ein. Dieses Feld wird dann über einen simplen Template Hack irgendwo im Userblog angezeigt.

Post-Ident ist denke ich Overkill und führt lediglich dazu, dass keiner den Blog verwendet.

gipsy
19.10.2007, 12:52
Die Lösung übers Profil scheint praktikabel. Damit wäre klar, dass softwaretechnisch nichts oder nicht viel gemacht werden muss.

Ob das von mir als Beispiel genannte Postidentverfahren allerdings sinnvoll ist oder nicht, bleibt noch zu bewerten. Hier versuche ich zunächst mal nur entsprechend dem Threadtitel die Frage aus rechtlicher Sicht zu beleuchten. Wenn ich nämlich letztlich wegen einer gefakten Personality doch in Mitstörerhaftung gerate, dann kann man zugunsten der Akzeptanz da eigentlich keine Abstriche machen.

Andreas
19.10.2007, 13:00
Mitstörerhaftung ist AFAIK und IANAL immer möglich - egal ob der Autor der Inhalte nun bekannt ist oder nicht.
Wenn er bekannt ist, hast Du lediglich den Vorteil dass Du ihn dir gegenüber haftbar machen kannst wenn er Mist gebaut hat.

gipsy
19.10.2007, 13:35
Im Falle eines verifizierten Impressums kann ein Geschädigter aber nicht ohne Weiteres mit kostenpflichtigen Drohungen kommen, denn das wird IANAL kein Gericht mitmachen. Man greift sich einen Dritten regelmäßig nur dann als Mitstörer, wenn der eigentliche Verursacher der Störung nicht greifbar ist. Anders wäre das Providergeschäft nicht möglich.

Andreas
19.10.2007, 23:12
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&nr=39340&Blank=1

gipsy
20.10.2007, 12:15
Der Unterschied zum Forum ist nur der, dass der Verursacher der Störung seinen Beitrag i.d.R. nicht mehr editieren kann - also nur der Forenbetreiber den rechtswidrigen Zustand abstellen kann. Bei einem Blog ist das aber anders, und die Rechtspraxis kennt AFAIK bisher nur Fälle, in denen zwar der Blogger, nicht aber der Bloghoster erfolgreich mit Abmahnungen traktiert wurde.

Um sich gegen aus der Luft gegriffene Unterlassungsklagen zu wehren, könnte in den Nutzungsbedingungen ja z.B. formuliert sein, dass der Betrieb eines Blogs in der ausschließlichen und alleinigen Verantwortung des Bloggers liegt und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Blogger beim Bloghoster nur beantragt werden können, wenn gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen den Blogger seitens des Anspruchsberechtigten nachweislich nicht durchzusetzen sind. Und ggf. kann man dieses Verfahren für den Antragsteller dann sogar kostenpflichtig machen, denn letztlich erbringt man dann eine Dienstleistung. :D

fide
26.10.2007, 11:38
Hm, also meiner Meinung nach sind die Blog-Beiträge nichts anderes als Forum-Einträge in einem besonderen Unterforum.

Zum Beispiel kann doch auch so ein Benutzer ein Thema "mein Tagebuch" aufmachen und dort jeden Tag Einträge einstellen. Ohne Impressumspflicht...

Nur mal so auf die schnelle ein Gedanke, der mir beim lesen dieses Threads gekommen ist.

Viele Grüße
Markus

taeb.de
19.02.2008, 12:28
warum antwortet hier die offizielle ProgSeite nicht?
das wäre doch für euch ne Leichtigkeit sowas zu coden.
thx

Spenser
21.02.2008, 20:26
Weils eigentlich kein technisches, sondern ein rechtliches/organisatorisches Problem ist?

hcmagix
04.04.2008, 09:26
Sehr lesenswert

http://www.heise.de/newsticker/re-publica-Mit-der-deutschen-Rechtsprechung-zurueck-zum-Web-0-5--/meldung/106012