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Unglaublich weltfremd hat das landgericht Hamburg wieder einmal ein Urteil gefällt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100223
demnach muss von nun an der Blogger die Kommentare freischalten.
Ich hoffe man geht in Revision
"Der Blogger" muss das, aber gilt das auch automatisch für alle Blogger?
quantquant
07.12.2007, 15:08
Hab auch gerade von diesem Urteil per E-Mail erfahren. Unglaublich. Dann können wir ja alle zumachen, und nicht nur die Blogs, sondern auch die Foren. Der letzte zieht dann den Stecker aus dem Server und das war's mit dem Internet :mad:
captainslater
07.12.2007, 17:50
Ehrlich gesagt, sind mir solche weltfremden Urteile schon egal.
Diese werden meist von Menschen getroffen die von der wirklichen Materie oder genauer, dem Verhandlungsgegenstand, 0 Ahnung haben. Zeigt mir mal bloggende Richter, Staatsanwälte, Geschworene und Co. Gäbe es diese, wären die Urteile vielleicht anders.
Trifft es mich, Pech. Aber unnötig fertig mach' ich mich deswegen nicht.
Dann können wir ja alle zumachen, und nicht nur die Blogs, sondern auch die Foren.
Diese Diskussion gab es schon seit dem letzten Jahr, siehe http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/ . Dass das scheiß Landgericht Hamburg immer solche Urteile rausbringt, müsste doch langsam jeden bekannt sein. Ich finde, man sollte die Zulassung in Hamburg einfach mal entziehen, denn verdient haben die das aufjedenfall.
chrissmith
07.12.2007, 20:05
da gehts aber nur um deutschland oder ist das eu weit schon im gespräch ?
und inwie weit muss man sich an sowas halten wird man bestraft wenn man die freischaltung nicht eigenhändig übernimmt ?
Soweit ich weiß, sind die Abmahngebühren für "Privatperson" max. bis 50 Euro, wenn man allerdings keine Unterlassungserklärung abgibt, könnte es bis 2.000,00 betragen. Siehe auch http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/11/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html.
Dies ist meine freie Meinung und stellt nicht als Rechtsberatung dar.
Stargesicht
07.12.2007, 20:46
Soweit ich weiß, sind die Abmahngebühren für "Privatperson" max. bis 50 Euro,
Das wäre ein Traum.....
Ich habe schon von Beträgen gehört, die um ein vielfaches höher lagen.....
Da sich das ganze nach dem Streitwert richtet, den der Anwalt mal eben selbst festsetzt, kannst du dir denken, wie das ganze ausgehen kann.....:eek:
Das wäre ein Traum.....
Ich habe schon von Beträgen gehört, die um ein vielfaches höher lagen.....
Ja, ich weiß. Das mit max. 50 Euro für Privatpersonen wurde erst ab dem Februar oder März 2007 festgelegt.
Unglaublich weltfremd hat das landgericht Hamburg wieder einmal ein Urteil gefällt.
Nein, überhaupt nicht. Das ist vielmehr eine ganz logische Konsequenz der Geschichte.
Über Jahre hinweg hat der Staat seine Meinungs-, Deutungs- und Propagandahoheit gegenüber seinen
Untertanen, sorry, ich meine natürlich Bürgern, verloren.
Mit immer mehr Kontrollen, Einschränkungen, Einschüchterungen, Verunsicherungen und auch False Flag
wird systematisch und in subtiler Art und Weise daran gearbeitet wieder die "Meinungskontrolle"
über die Medien als solches, und dem WWW im speziellen, zurück zu erlangen.
Ob es gelingt ... :confused::confused::confused:
FDP mahnt rasche Reform der Haftungsregelungen für Blogger an
Der Medienexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto, sieht mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Hamburg zu "erhöhten Prüfpflichten" bei den Kommentarforen von Weblogs die Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet. Die Entscheidung gegen den Medienjournalisten und Blogger Steffan Niggemeier zeige, "dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert". Die Rechtsauffassung des Gerichtes müsse von der Politik zwar respektiert werden. Im Ergebnis sei die Auferlegung zusätzlicher Kontrollpflichten für Blogger jedoch "absurd".
gesamter Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100351)
LG Hamburg, Buske-Kammer ... mehr Kommentare sind dazu eigentlich unnötig ;)
LG Hamburg, Buske-Kammer ... mehr Kommentare sind dazu eigentlich unnötig ;) Leider, hoffe der FTP Mensch hat mit seiner Forderung genug Gewicht.
Heute mal N3 gucken
Bloggerszene - Die Empörung über juristische Behinderungen
Es ist der größte private Fussballblog Deutschlands: bundesligaforen.de. Doch momentan zweifelt Jürgen Bechstein daran, ob es eine gute Idee war, das Forum ins Leben zu rufen. Denn ein User hatte ein kostenpflichtiges Foto eingestellt, weswegen Bechstein eine Abmahnung über 700 Euro erhielt. Der Grund: Ein Blog-Betreiber haftet für all das, was in seinem Blog passiert und kann dafür haftbar gemacht werden. So sehen es zumindest gewisse deutsche Gerichte wie das Hamburger Landgericht. Die Folge: Immer mehr Blog-Betreiber sehen sich gezwungen, Forumsbeiträge vorab zu kontrollieren. Zapp über eine schwierige Rechtslage, die eine freie Meinungsäußerung teilweise unmöglich macht.
#Quelle (http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,,SPM2488,00.html?redir=1)
Hintergrund:
Ein User hat in einem sogenannten Chat/Laberthread ein Bild eines Eistees , das er auf einer katalanischen Internetseite gefunden hatte,(Nachtrag vom 23.08.07 - und dieses Bild sogar zur freien Verfügung stellt) veröffentlicht und wünschte den Usern des Boards einen schönen guten Morgen.
******* *******, der Webmaster der Seite www.*******-kochbuch.de entdeckte dieses Bild über die Google-Bildersuche bei uns.
Da er der Meinung ist, dass das Bild auf der katalanischen Seite von ihm sei, hat er uns daraufhin ohne jegliche Vorwarnung im Januar 2007 durch seine Hamburger Rechtsanwälte abgemahnt, dass wir das Bild nicht weiter verwenden dürften.
Das Ganze sei für uns mit Kosten von knapp siebenhundert Euro verbunden,
http://www.marions-kochbuch.de/urheberrecht.htm
einem Live Stream geben und die Sendung wird auf
www.NDR.de/zapp noch eine ganze Weile abrufbar sein.
Bitte veröffenticht keine eigenen Mitschnitte !
Sendetermine:
N3 (NDR3)
Mittwoch, 23.00 - 23.30 Uhr
Wiederholung
NDR Fernsehen
Donnerstag auf Freitag zwischen 00.30 und 02.00 Uhr
3sat
Freitag, 15.30 Uhr
EinsExtra
Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 0.20 Uhr Donnerstag, 16.30 Uhr Nacht von Freitag auf Samstag, 2.25 Uhr
EinsFestival
Nacht von Donnerstag auf Freitag, 4.00 Uhr Freitag, 23.45 Uhr Nacht von Freitag auf Samstag, 3.30 Uhr
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