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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es für die Blogs auch ein Impressum


mabe38
12.01.2008, 13:34
Gibt es zu den Blogs auch ein Impressum. Wir hätten wenig Lust die Blogs zu moderieren oder zu kontrollieren. Deshalb die Frage gibt es zu den Blogs ein Impressumsmodul. Wenn es das nicht gibt, macht solche Blogs zumindest in Deutschland wenig Sinn

Hatsu
12.01.2008, 13:37
Nein, ist mir nichts bekannt.

mabe38
12.01.2008, 13:44
Dann macht das Ganze ja überhaupt keinen Sinn, wenn man als Forenbetreiber dann für die Blogs auch noch haftbar gemacht werden kann.

Hatsu
12.01.2008, 14:20
Das bist Du letztlich sowieso, ob da nun ein Impressum steht oder nicht.

jagcat
12.01.2008, 19:37
Genau das haben wir die Tage auch besprochen mein Co Admin und ich. Du bist ja jetzt ohne den Blog auch schon verantwortlich für die Foreninhalte trotz Impressum. Aber wichtig wäre bei dem Blog das es vll ne Modfunktion gibt wo man die Beiträge freischalten kann wenn man sie für OK befindet.

Gibts sowas?

Hatsu
12.01.2008, 21:11
Ja, Standard-Funktion. Man kann das über die Blogeinstellungen oder Benutzergruppenrechte regeln.

mabe38
13.01.2008, 12:30
Blogs einzurichten machen nur dann Sinn, wenn hier keine Moderation stattfinden muss, sondern die Nutzer dafür selbst verantwortlich sind. Also deshalb müsste ein Impressum-Modul gebaut werden, wo die Leute verpflichtend ihre Daten eintragen müssen.
Anonsten ist dies eine ziemlich Überforderung der Betreiber eines Forums. Damit hat man ja schon genug zu tun.

hcmagix
13.01.2008, 13:04
richtig

Ich hab für das Blogsystem eine separate Nutzungsbedingung erstellt und jede Moderation ausgeschaltet. Bei mir ist jeder Blogger selbst verantwortlich.

Tangarama
30.01.2008, 10:49
Sehr interessante Thematik mit der ich mich auch schon auseinandergesetzt habe.

Ich übertrage das Ganze mal auf den Service des Hostings von Webseiten.
Ist hier der Provider haftbar? Die Provider müssen IMHO dann einschreiten wenn ihnen bekannt wird, dass sich der Kunde rechtswidrig (Hosting von Raubpublicdomain:-)) verhält.

In dem Moment, wo der User durch Anerkennung der Forum-AGB bestätigt, dass er:

I. Die Verantwortung für sein Blog trägt
II. Ein Impressum akzeptiert

ist man als Betreiber des Forums eigentlich aus der Nummer raus.

Allerdings muss man hier natürlich die ladungsfähige Adresse des Blog-Dienst-Nehmers haben und ein entsprechendes Modul in vB-Blog integrieren, dass das Impressum des Nutzers generiert und anzeigt.

Ansonsten wäre vB-Blog der pefekte Weg sich das Genick zu brechen.
Wir leben schliesslich im Land der Bürokraten, Stasi-Deppen und Winkeladvokaten.

kind regards
Jeanot Bruchmann

taeb.de
09.02.2008, 03:21
Sehr interessante Thematik mit der ich mich auch schon auseinandergesetzt habe.

Ich übertrage das Ganze mal auf den Service des Hostings von Webseiten.
Ist hier der Provider haftbar? Die Provider müssen IMHO dann einschreiten wenn ihnen bekannt wird, dass sich der Kunde rechtswidrig (Hosting von Raubpublicdomain:-)) verhält.

In dem Moment, wo der User durch Anerkennung der Forum-AGB bestätigt, dass er:

I. Die Verantwortung für sein Blog trägt
II. Ein Impressum akzeptiert

ist man als Betreiber des Forums eigentlich aus der Nummer raus.

Allerdings muss man hier natürlich die ladungsfähige Adresse des Blog-Dienst-Nehmers haben und ein entsprechendes Modul in vB-Blog integrieren, dass das Impressum des Nutzers generiert und anzeigt.

Ansonsten wäre vB-Blog der pefekte Weg sich das Genick zu brechen.
Wir leben schliesslich im Land der Bürokraten, Stasi-Deppen und Winkeladvokaten.

kind regards
Jeanot Bruchmann

mich würde interessieren was die Programmierer dazu sagen ;)

Hatsu
09.02.2008, 09:08
Sehr wahrscheinlich nichts. In England gibt's so Regelungen noch nicht.

taeb.de
09.02.2008, 10:39
Sehr wahrscheinlich nichts. In England gibt's so Regelungen noch nicht.

naja, dass wird bestimmt keine Engländer sind die an sich perfektes Deutsch schreiben dürfte auch ja jedem noch so unerfahrenen Admin bekannt sein :P und das es bei uns nicht fish and chips sondern Schweinsbraten am heiligen Sonntag gibt ;)

*es wird ja auch in DE vertrieben*

Hatsu
09.02.2008, 10:46
Das stimmt schon, nur programmiert der Vertreiber halt nicht :(

Wenn ein nicht unerheblicher Kundenteil so etwas mit Nachdruck befürworten würde, würden sich die Programmierer sehr wahrscheinlich mehr Gedanken über so etwas machen. Nur habe ich meine Zweifel, dass die deutschen vBBlog-Kunden so eine kritische Masse erreichen werden. Momentan ist es einfach nur ein Problem Deutschlands. Schweiz und Österreich dürfte es ziemlich egal sein.

taeb.de
09.02.2008, 10:54
Das stimmt schon, nur programmiert der Vertreiber halt nicht :(

Wenn ein nicht unerheblicher Kundenteil so etwas mit Nachdruck befürworten würde, würden sich die Programmierer sehr wahrscheinlich mehr Gedanken über so etwas machen. Nur habe ich meine Zweifel, dass die deutschen vBBlog-Kunden so eine kritische Masse erreichen werden. Momentan ist es einfach nur ein Problem Deutschlands. Schweiz und Österreich dürfte es ziemlich egal sein.

ist das Problem umgangen wenn ich in der Schweize hoste? oder bleibt das mein Problem sofern ich in DE wohne? an sich müsste doch der theoretische Umzug in die Schweiz schon helfen?!

thx

Hatsu
09.02.2008, 12:50
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten in der Bundesrepublik Deutschland. Somit können sie einem, der nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist oder sich dort aufhält, ziemlich egal sein. Wie Du nun das für dich interpretierst ist wirklich Deine Sache. :)

Andreas
09.02.2008, 16:23
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten in der Bundesrepublik Deutschland.
Bedingtt. Die Gesetze der BRD gelten für jede in der BRD abrufbare Website - egal wer diese wo betreibt.
(Inwieweit das für dn Betreiber von Belang ist, ist wieder eine andere Frage.)

Hatsu
09.02.2008, 16:33
Das ändert nichts an meiner Aussage. Deswegen muss aber ein Fidschi-Insulaner auf den Fidschis sich nicht dran halten, selbst wenn er die Seite auf Deutsch betreibt.

mabe38
09.02.2008, 17:16
Bedingtt. Die Gesetze der BRD gelten für jede in der BRD abrufbare Website - egal wer diese wo betreibt.
(Inwieweit das für dn Betreiber von Belang ist, ist wieder eine andere Frage.)Wäre das ein Problem ein entsprechendes AnddOn zu entwickeln?

gipsy
19.02.2008, 12:12
Ich hatte das Thema hier schon mal angespochen:
http://www.vbulletin-germany.com/forum/showthread.php?t=32500

Es schaut so aus, dass die Amis bzw. Engländer - wie auch bei anderen Gegebenheiten - auf die besonderen Nöte im größten europäischen Sprachraum pfeifen.

Und ungeachtet der rechtlichen Laien-Bewertung zum Sinn oder Unsinn eines Blog-Impressums: Die Rechtslage hierzulande ist uneinheitlich und von daher ist der Sinn eines Blog-Impressums schon deswegen nicht in Frage zu stellen, weil es Schaden abwenden kann. Ansonsten gilt halt: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

taeb.de
19.02.2008, 12:30
es könnte ja einen thread geben in dem jeder sich kunde/zukünftiger Kunde einträgt der gerne dieses impressum für Blogverfasser haben möchte...

liebes vbulletinteam ;) - ich bin Kunde, auch des Blogs und ich würde mir wünschen wenn Ihr das schnellstens beheben würdet, da das Thema ja auch nicht erst seit gestern aktuell ist.
thx ;)


PS: was mich des weiteren wundert... WESHALB gibts im orgi. vbulletin kein Impressumsforumular?... da besteht dringender Nachholbedarf ;)! und mir ist das ehrlich egal was die Amis machen.... ich zahle in harten Euros und möchte dafür auch ne "fertige" Arbeit haben... natürlich bezogen auf die Regeln MEINES Landes ;)

Hatsu
19.02.2008, 12:51
Immer wieder schön wie die Leute ihr Geld zum Fenster rauswerfen und sich erst im Nachhinhein erkundigen, was sie da eigentlich gekauft haben ;)

taeb.de
19.02.2008, 14:26
ohne "Vertrauen" würde wohl nichts funktionieren

i.d.R. bin ich davon ausgegangen, dass vbulletin ordentliche Arbeit macht... ich hoffe mein Eindruck bleibt bestehen

Andreas
19.02.2008, 16:30
WESHALB gibts im orgi. vbulletin kein Impressumsforumular?
Ist AFAIK in UK & US nicht nötig.

taeb.de
19.02.2008, 17:19
das mag auch so sein, aber das Produkt wird in u.a. in DE vertrieben und sollte DE Standarts auch berücksichtigen

gipsy
19.02.2008, 17:47
Tja Andreas, das wissen wir ja nun schon lange. Und die Situation im Ausland war beim Forum selbst bislang irrelevant, weil sich ein einzelnes Impressum leicht einbinden lässt und der Sitebetreiber das als Herausgeber schon aus Eigenschutz macht.

Ein Blogger ist aber kein Sitebetreiber, wohl aber ein Herausgeber. Wird er nicht als solcher gem. TMG kenntlich gemacht, so ist der Sitebetreiber selbst der Herausgeber des impressumlosen Blogs. Und ein Blogger muss nicht zwangsläufig ein Eigeninteresse an einem ordnungsgemäßen Impressum haben, weil er nicht - im Gegensatz zum Sitebetreiber - sowieso über eine einfache Whois-Abfrage zu ermitteln ist.

Unbestritten dürfte jedenfalls sein, dass ein von Dritten moderierter Blog kein Blog, sondern ein Thread ist. Will man die als Blog bezeichneten Funktionalitäten tatsächlich als Blog anbieten, sind die rechtlichen Risiken bzw. administrativen Vorkehrungen mit der vB-Software nach derzeitigem Stand aber allein nicht zu bewältigen.

Es bleibt darüber hinaus festzustellen, dass das vB als Web 2.0-Anwendung mit der Version 3.7 in Deutschland nicht ernst genommen werden kann, solange die fehlende Moderation für die Usergalerie dem hier angesprochenen Missstand noch ein Krönchen aufsetzt.

Andreas
19.02.2008, 18:13
Ich habe lediglich die Frage beantwortet - ohne den Stand in irgendeiner Weise bewerten zu wollen. :)

taeb.de
19.02.2008, 18:36
was mich halt

1. wundert
und
2. wurmt

das sich kein offizieller hier mal zu Worte meldet...

s.molinari
23.02.2008, 23:52
Hallo,

Wir diskutieren erst unter uns im Team über das Thema "Blog Impressumspflicht". Wenn wir der Meinung sind, dass es sein muss, werden wir die Entwickler nach einer Lösung fragen. Wir werden uns bald melden.

Scott

taeb.de
24.02.2008, 00:28
das ist endlich mal eine Antwort mit der ich leben kann ;)

gipsy
28.02.2008, 15:18
Es bleibt darüber hinaus festzustellen, dass [...] die fehlende Moderation für die Usergalerie dem hier angesprochenen Missstand noch ein Krönchen aufsetzt.
Na, wenigstens das Problem ist nun aus der Welt; ab Beta 6 wird es lt. Freddie Bingham eine „Album Moderation“ geben.
Ansonsten: Diskutiert das Blog-Impressum bitte nicht länger, als ein Coder für die dazu nötigen PHP-Zeilen braucht.:rolleyes::D

taeb.de
29.02.2008, 02:49
jepp.... um Antwort wird gebeten ;)

s.molinari
29.02.2008, 13:25
Wir haben schon entschieden, dass ein Benutzerimpressum für das Blog nötig ist und es wird in das "deutsche" vB-Blog Add-on integriert. Wir müssen nur die Ausführung ausarbeiten. Diese ist noch komplexer als man denkt. Solche Fragen diskutieren wir im Hintergrund. z.B. Soll die Software für die Pflicht des Ausfüllens der Profilfelder (Adresse und E-Mail?) sorgen? Oder soll der Forumbetreiber für das Ausfüllen selbst dafür Sorgen tragen? (Die Richtigkeit davon abgesehen) Soll das Impressum auf allen Blogseiten zu sehen sein oder kann es nur im Profil des Benutzers stehen? u.s.w.

Eure Vorschläge würden wir gerne hören.

Scott

Hatsu
29.02.2008, 13:46
Es sollte vom Administrator wählbar sein, ob es Pflicht ist, dies auszufüllen oder nicht. Dies sollte über die Benutzergruppeneinstellungen eingestellt werden können. Es gibt Leute, die nutzen die Software auch für etwas anders als den Blog für alle Forennutzer und benötigen dies somit nicht und es kann abgeschalten werden.

Es könnte, wenn es Pflicht ist, zum Beispiel als Link "Impressum" unter dem Nutzernamen stehen. Ich fände es wichtig, dass der Link zu den Impressumsdaten auch wirklich mit Impressum bezeichnet wird, ansonsten könnte sich jemand daran stören, dass es nicht gleich zu finden ist.

Auch fände ich persönlich es praktischer, wenn es einfach eine Seite im Blog wäre, die nicht im Profil des Nutzers auftaucht. Es ist ja über die Benutzergruppenrechte regelbar, dass

nicht alle einen Blog haben dürfen und
auch nicht alle die Blogs der anderen sehen dürfen.
Somit müsste es nicht als Profilseite angelegt werden.

taeb.de
29.02.2008, 14:09
Impressum frei an und abschaltbar - weis zwar nicht wozu andere einen Blog nutzen aber das ist doch dann die beste Lösung

Wie Hatsu bereits geschrieben hat, wäre ein Impressum Button unter dem Namen welcher nur im Blog auftaucht sehr gut und auch sinnvoll plaziert!

Der Blogschreiber sollte Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Email, Telefonnummer angeben müssen.
Evtl. wäre es sinnvoll, demjenigen welcher das Impressum sehen möchte nur von Vorname bis Ort anzuzeigen - sonst gibts tausende Spaßanrufe. Die Telefonnummer + Email sollte vom Forenbetreiber auf Anfrage eines z.B. RA rausgegeben werden dürfen. <- ist das überhaupt möglich?! Naja dazu sollte der Blogschreiber auch seine Einverständnis geben müssen via Häckchen ... Macht der Blogschreiber keinen "Scheiss" hat er auch nichts zu fürchten.

Kleiner Satz noch am Rande,... bitte überlegt auch vorher mal ob z.B. ein Impressum für ein Blog in DE nötig ist bevor das Addon hier vertrieben wird. ... also so für die Zukunft ;)

thx

freue mich sehr das Ihr euch für uns als Kunden positiv entschieden habt....

Hatsu
29.02.2008, 14:18
Es wäre auch noch sinnvoll die Felder, die zu befüllen sind, für den Forenbetreiber ergänzbar(!) zu gestalten. Also keine festen Felder vorgeben. Ihr könntet im Rahmen der Profilfelder-Verwaltung fest eine Kategorie Impressum vorgeben, die nur bei Vorhandensein des Blogs angezeigt wird und zu der Felder ergänzt oder weggenommen werden können.

Das nimmt Euch auch etwas die Last bei einer Gesetzesänderung, die zusätzliche Felder vorschreibt oder Felder für unnötig erklärt, ein Update zu fahren.

Christian
29.02.2008, 14:18
... und bringen tut es nix, denn wer will prüfen ob die Daten im Impressum korrekt sind, die Mitstörerhaftung bleibt also noch wie vor und Rechtssicherheit durch ein Userimpressum ist eine wahre Illusion. Mal ganz davon ab, wer sowas benötigt sollte auch gleich im Forum für jeden Benutzer der Beiträge schreibt ein Impressum verlangen, ist nämlich dasselbe.

Ich stell mir das grade lustig von, wenn jeder Webspace-Anbieter von seinen Kunden ein Impressum auf seiner Seite verlangen würde. :D

Hatsu
29.02.2008, 14:26
@Christian
Siehe Beitrag 4. Aber lass ihnen die Illusion.

Wie der Forenbetreiber die Daten prüft ist sein eigenes Problem.

Christian
29.02.2008, 14:39
Das ist der springende Punkt, wenn es keine Rechtssicherheit bringt, ist ein Impressum für Blogger unötig und auch gefährlich, weil der Admin/Seitenbetreiber denken könnte es währe Rechtssicher.

Hatsu
29.02.2008, 14:43
Der Admin/Seitenbetreiber hätte dann immerhin die Möglichkeit eventuelle Kosten beim Verursacher einzutreiben, sofern er denn sichergestellt hat, dass die Daten korrekt sind.

Für mich ist es wichtig, dass es abschaltbar wird ;)

mabe38
29.02.2008, 15:02
Ich habe folgende vorschläge. Diese sind für notwendig und wahrscheinlich für viele anderen auch.

Es muss ein Impressum vorhanden sein mit Name, Anschrift und e-mail. Tel.Nr ist nicht notwendig (ist auch rechtlich nicht vorgeschrieben)
Ein Block darf erst eingerichtet sein, wenn dieses Impressum vorhanden ist.

Die Betreiber des Forum haben mit den Inhalten nichts zu tun behalten sich aber vor, eventuelle (besonders rechtsextreme) Inhalte zu entfernen bzw. den Block zu schließen. Insbesondere, wenn gegen die allg. Geschäftsbedingen oder Ziele des Forums verstoßen wird.
Die Betreiber des Bolcks sind für alle Inhalte voll haftbar.
Das Impressum muss extra ausgewiesen sein - z.B. Link

Christian
29.02.2008, 15:06
Der Admin/Seitenbetreiber hätte dann immerhin die Möglichkeit eventuelle Kosten beim Verursacher einzutreiben, sofern er denn sichergestellt hat, dass die Daten korrekt sind.... der Verursacher nicht minderjährig ist und keine eidestaatliche Versicherung abgegeben hat. Viel Spaß beim Klagen ... :D

Sorry aber das ist Blödsinn und würde nur noch mehr Kosten verursachen.

Hatsu
29.02.2008, 15:13
Es soll Leute geben, die wissen was sie tun. Vielleicht schliesst Du nicht von Deinem Board auf andere.

Christian
29.02.2008, 15:19
Das hat doch damit garnix zu tun ob es Leute gibt die Wissen was Sie tun..., der Rest der denkt er wäre Rechtssicher durch solch ein Userimpressum bleibt dann auf der Strecke oder wie. :rolleyes:

Aus rechlicher Sicht ist so ein Userimpressum jedenfalls Blödsinn.

Hatsu
29.02.2008, 15:24
Es geht mir nicht um Rechtssicherheit. Eine Software garantiert so etwas nicht. Keine Software garantiert so etwas. Es gibt aber Modelle, wo so etwas wie ein Impressum durchaus einen Sinn ergeben könnte.

Hatsu
29.02.2008, 15:30
Die Betreiber des Forum haben mit den Inhalten nichts zu tun behalten sich aber vor, eventuelle (besonders rechtsextreme) Inhalte zu entfernen bzw. den Block zu schließen. Insbesondere, wenn gegen die allg. Geschäftsbedingen oder Ziele des Forums verstoßen wird.
Die Betreiber des Bolcks sind für alle Inhalte voll haftbar.Du kommst in letzter Konsequenz aus der Verantwortung nicht heraus. Selbst wenn zunächst an den Blogschreiber herangetreten werden sollte, der aber nicht entsprechend reagiert, bist Du an der Reihe. Da kann drinstehen was will.

gipsy
29.02.2008, 15:33
Das sind ja gute Nachrichten. Erstmal also ein herzliches Danke an das vBulletin-Germany Team.

Hier also mein Vorschlag:

Um allen juristischen Nickeligkeiten aus dem Weg zu gehen, halte ich das Site-Impressum für jede Seite verfügbar - da reicht ja ein klitzekleiner Link im Footer oder Header.

Um nun nicht Blog-Seiten zu generieren, auf denen nur das Impressum des Site-Betreibers zu finden ist, ist es nach meiner Einschätzung nötig, auch für den Blog das Impressum so zu setzen, dass es für jede aktuell angezeigte Blog-Seite ohne Umweg erreichbar ist. Der einfachste, aber ansonsten hässlichste Weg wäre ein Impressum-Link im Seitenmenü des Blogs mit Verlinkung ins Profil - IMO inakzeptabel primitiv.

Eine elegantere Lösung wäre es, Verantwortliche für Blogseiten immer dann im normalen Impressum mit anzuzeigen, wenn das Impressum von deren Blogseiten aus aufgerufen wird. Wird keine Blogseite oder die Indexseite des Blogs gezeigt, so steht im Impressum an dieser Stelle lediglich der Vermerk, dass für die Blogs und die auf der Blogindexseite gezeigten Blog-Teaser nur das über die betreffende Blogseite erreichbare Impressum Gültigkeit hat.

Inwieweit der Sitebetreiber die Identität eines Blogbetreibers zu verifizieren hat, um als Sitebetreiber haftungsrechtlich völlig außen vor zu sein, müssen wohl drei Volljuristen in vier widersprüchlichen Stellungnahmen bewerten. Das Ausfüllen der nötigen Profilfelder muss jedenfalls obligatorisch sein, um überhaupt das Recht zu erlangen, einen Blog öffentlich stellen zu können; egal ob automatisch oder erst nach manueller Freischaltung. Änderungen der betreffenden Profilfelder sollten, ebenso wie bei Änderung der Email-Adresse, eine Sperrung des Blogs bis zur erneuten Aktivierung via Bestätigungsmail bewirken.

__________________
Noch ein Nachtrag: Wer meint, er komme ohne Impressum aus, der soll es halt lassen. Hier geht es nun um das Wie, nicht um das Ob.

Es gibt so viele unterschiedliche Communities und Fachforen, wie es Foreninstallationen gibt - und damit ebenso viele unterschiedliche Anforderungen. Und deshalb betrachte ich es als ein Gebot von Höflichkeit, wenn uns hier der Eine oder Andere seinen eigenen Tellerrand nicht weiter als das Ende der zivilisierten anzudrehen versucht. (Dieter Nuhr konnte das sogar noch knapper formulieren als ich.)


Booah ääh - viel Text, wa :rolleyes:

s.molinari
29.02.2008, 19:17
Es geht nur, um ein Benutzerimpressum für vB-Blog. Nicht für vBulletin bzw. deine Site. Dafür bist du verantwortlich.

Was Christian sagt ist auch bedenkenswert. Wo fangen die Verantwortungen des Blogbetreibers an und wo hören sie auf? Wo fangen die Verantwortungen des Blogautors an? Das ist sehr schwierig, da wie soll der Blogbetreiber erst festellen, ob die Daten in den Benutzerimpressen korrekt sind? Höchstens ist die E-Mail "echt". Aber was bringt das letztendlich?

Scott

s.molinari
29.02.2008, 19:43
Hmm... Blog.de regelt das Impressumspflicht so.

Quelle Blog.de AGBs.

Die Nutzer sind für alle auf ihrem Weblog veröffentlichte Inhalte selber verantwortlich. Die Betreiberin kontrolliert die eingestellten Inhalte aufgrund ihrer Masse nicht. Die Nutzer verpflichten sich, der Impressumspflicht eigenständig nachzukommen.

Die Nutzer verpflichten sich im Einzelnen:

bei der Nutzung des Dienstes keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte Dritter (einschließlich deren Persönlichkeitsrechte) verletzen;
das Anbieten von Inhalten und die Verlinkung solcher Inhalte, die nach gesetzlichen Maßstäben, den allgemeinen Moralvorstellungen und letztinstanzlich der Entscheidung von der Betreiberin als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, pornografisch, belästigend, rassistisch, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder sonstig verwerflich anzusehen sind, zu unterlassen;
Keine Dateien zur Verfügung zu stellen, die einen Virus enthalten;
keine Kettenbriefe oder sog. Spam-Emails zu versenden;

Nur, ich habe in keinem Blog ein Impressum gesehen.

Scott

Hatsu
29.02.2008, 21:35
Was Christian sagt ist auch bedenkenswert. Wo fangen die Verantwortungen des Blogbetreibers an und wo hören sie auf? Wo fangen die Verantwortungen des Blogautors an? Das ist sehr schwierig, da wie soll der Blogbetreiber erst festellen, ob die Daten in den Benutzerimpressen korrekt sind? Höchstens ist die E-Mail "echt". Aber was bringt das letztendlich?Jeder Betreiber hat das für sich abzuklären. Da es in Deutschland eigentlich keine einheitlichen Regelungen gibt was denn letztlich rechtssicher bei einem Betrieb einer Website ist, muss er sich halt im Zweifelsfall anwaltlichen Rat holen. Ich würde darüber kein weiteres Wort verlieren, das ist doch nicht Eure Aufgabe. Verbrennt Ihr Euch nur die Finger und am Ende seid sowieso Ihr Schuld, das hättet Ihr doch wissen müssen. Schliesslich hat man ja die Lizenz bei Euch gekauft. ;)

Wie der Blogbetreiber die Identität der Blogautoren feststellt ist alleine sein Problem. Ein Impressum für die einzelnen Blogs wird den Betreiber sowieso nicht aus seiner Verantwortung nehmen können. Ich stimme Christian ja zu, dass es rein rechtlich betrachtet am Ende nichts helfen wird.

Allerdings möchte ich anmerken, dass es durchaus Blogautoren gibt, die kein Problem damit haben, dass ihr Name bekannt wird und über die Darstellung in einem vernünftigen Impressum eine gewisse Seriösität zum Ausdruck bringen möchten. Sowie es Verwendungen für vB und den dazugehörigen Blog geben könnte, die ein Impressum für wünschenswert erachten lassen. Man muss ja nicht immer von den Millionen-User-millionen-themen-und-millionen-beiträgen-Foren ausgehen ;)

gipsy
01.03.2008, 00:07
Es geht nur, um ein Benutzerimpressum für vB-Blog. Nicht für vBulletin bzw. deine Site. Dafür bist du verantwortlich.
Das ist mir schon klar, aber es war ein Vorschlag gefragt, keine Lösung. Also habe ich die aus meiner Sicht eleganteste Möglichkeit umrissen, ohne die nötige Manpower zu berücksichtigen. Immerhin schlägt mein Ansatz zwei Fliegen mit einer Klappe; ob das dann mit vertretbarem Aufwand machbar ist, das kann ich nicht seriös beurteilen.

Hmm... Blog.de regelt das Impressumspflicht so.
Was nun Blog.de betrifft: Als Betreiber zeichnet da im Impressum die mokono GmbH verantwortlich, deren Geschäftsführer gleichzeitig als GbR die Rechte an der Domain halten. Die mokono GmbH ist auch als Admin C die letztendlich juristisch Verantwortliche für die Site. So eine Betreiber GmbH kann man notfalls einfach vor die Wand fahren lassen und macht eine neue GmbH - alles nur eine Frage der Geldsummen, die im Umlauf sind. Außerdem ist bei mokono der Burda-Verlag beteiligt; die wissen sich mit ihren Justiziaren schon kostenneutral zu wehren. Alle diese Möglichkeiten haben die hier vertretenen Community-Betreiber aber i.d.R. nicht.

Deshalb noch mal zu Christian und einigen anderen hier, die meinen, man fahre am besten, wenn man bez. Impressum einfach den Kopf in den Sand steckt. Ich hatte es an anderer Stelle schon geschrieben: Es gibt keine Rechtssicherheit, so oder so. Jeder Autofahrer weiß z.B., dass er im Rahmen der Betriebsgefahr u.U. als Unfallbetreiligter selbst dann mit haftet, wenn er sich nicht das geringste Fehlverhalten anrechnen lassen muss.

Bei der Frage von richterlicher Schuldzumessung in einem Fall von rechtsmissbräuchlicher Blognutzung wird es jedenfalls auch darauf ankommen, nachweisen zu können, dass man sich nicht fahrlässig, grob fahrlässig oder gar leichtfertig verhalten hat, sondern die - wie die Juristen es nennen - "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" hat walten lassen. Ob ein Gericht nun irgendwann hingeht und ausreichende Sorgfalt nur anerkennt, wenn zusätzlich die Identität des Blogbetreibers verifiziert wurde, braucht hier nicht weiter zu interessieren, weil niemand mit einem vB-Addon so viele Blogs hosten wird, dass das EDV-technisch geregelt werden muss. Da muss dann tatsächlich jeder Sitebetreiber für sich entscheiden, was über den Zwang zum Impressum hinaus notwendig ist. Es kommt also nur darauf an, die Pflicht zum Blog-Impressum nachhaltig durchsetzbar zu machen.

s.molinari
01.03.2008, 06:58
Hi Herbert,

Schön geschrieben.

Was blog.de macht ist meines erachtens nicht Rechtskonform, oder? Das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Zum Thema Verantwortung. Letzendlich muss der Blogautor sein "Impressum" abgeben. Sonst keiner ist wirklich laut dem Gesetz für den Inhalt verantwortlich. Nur es gibt seldon ein Blogautor der auch Blogbetreiber ist. Das Gesetz erklärt nichts über Blogbetreiber. So verstehe ich es.

Dann kommen wir. Wir sollen für die "Pflicht des Impressums" sorgen, dass es in unserer Software möglich ist als Softwarevertrieber. Das ist halt nicht gerade leicht und wir betreten in einer ganz grossen Grauzone.

Scott

gipsy
01.03.2008, 12:35
Hi Scott,

was Blog.de da macht, ist zwar nicht unmittelbar rechtswidrig, nach meiner Einschätzung aber zumindest haftungsrechtlich höchst bedenklich, weil durch Unterlassung der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ leichtfertig Hilfestellung zur Umgehung von §5 TMG geleistet wird. Das gilt umso mehr, wenn durch das Einrichten von Subdomains auch noch die bei Domainhostern/Registraren übliche Überprüfung der Adressvalidität entfällt, denn de facto ist so ein Blog dann eine Homepage mit eigenem URI.

Der Begriff Blogbetreiber ist von mir oben missverständlich im Sinne von Blogger (= Herausgeber/Autor) verwendet worden, du verstehst darunter denjenigen, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt (= Bloghoster); ich schlage vor, ab hier den missverständlichen Begriff Blogbetreiber zu meiden.

Tatsächlich ist die Frage interessant, ob der Bloghoster sein Impressum auch noch auf Seiten vorhalten muss, die inhaltlich im Wesentlichen vom Blogger gestaltet werden. Da unterscheidet sich ein Dienst wie Blog.de aber wesentlich von dem, was unter vB als Blog läuft, weil bei vB wesentliche Inhalts- und Navigationselemente (header, footer) im Blog bestehen bleiben. Diese Templates können rechtlich relevante Sachverhalte transportieren, die aber nicht im Einfluss des Bloggers liegen. Auch um diesen Grenzfall für Dritte TMG-konform transparent zu machen, würde sich das oben von mir vorgeschlagene dynamische Impressum als eierlegende Wollmilchsau anbieten.

taeb.de
01.03.2008, 21:12
Hmm... ne .ltd gründen und man ist aus dem Schneider ala GmbH ?

thx


wenn es ein Problem gibt fahre ich das Ding gegen die Wand... sehe ich das richtig?

Kosten würde ich mal 300-400 Euro veranschlagen.. incl. Billigflug nach z.B. London.

Käme das hin?

s.molinari
02.03.2008, 09:32
@taeb.de - leider verstehe ich deinen Beitrag nicht.

@Herbert - interessante Punkte und danke für die Korrektur. Ab jetzt ist für mich der Blog(software)betreiber der Bloghoster oder Bloganbieter.;)

Mit blog.de, genau das meinte ich auch. 100% Rechtskonform sind die Blogseiten nicht, meiner Meinung nach. Direkt rechtwidrig auch nicht, da sie offentsichlich die nötigen persönlichen Daten der Autoren einholen (wollen). Ich denke, sie wollen einfach "hoffen", dass diese Daten korrekt sind. Bis jetzt haben sie wahrscheinlich Glück gehabt, nicht in einem Rechtsstreit verwickelt zu werden. Oder doch???? Was machen sie, wenn es zu einem kommt und die persönlichen Daten stimmen nicht? Wer haftet dann? Das ist die "höchst bedenkliche" Haftungsfrage, die du gemeint hast, richtig? Kann es sein, dass die Bloghoster sagen können, "wir wollten korrekte Daten haben also sind wir nicht Schuld, dass der Autor uns angelogen hat.":rolleyes:

Ich habe auch andere deutschen Bloghoster angeschaut. Keiner stellt ein sichtbares Impressum des Blogautors zur Verfügung. Wenn einer von euch einen deutschen Bloghoster findet, der auch das TM Gesetzt genau folgt, bitte hier einen Link zu der Site posten.

Wir werden auch bei unseren Rechtanwälte nach ihrem Rat fragen. Diese Grauzone ist einfach zu gross und wir wollen nichts in der Welt setzen, das möglichweise noch mehr Probleme für unsere Kunden verursachen könnte. Ich verstehe, wir reden immer von dem einen "bösen" Fall. Aber offentsichtlich nimmt kein Bloghoster das TM Gesetz wirklich ernst. Die Frage ist, warum? (Wahrscheinlich weil viel viel weniger Leute weiter bloggen würden;))

Im Moment ist vBulletin in der Lage, das zu tun, was diese andere Bloganbieter tun. Das ist im Moment nicht unsere endgültige Lösung bzw. Antwort in Sachen "Impressum auf der Blogseiten". Ich will nur darauf hinweisen, dass mit den Benutzerprofilfelder, Benutzergruppenrechte und Moderation der Blog-Benutzergruppe, kann man auch dafür sorgen, dass die Blogautoren ihre persönlichen Daten abgeben können. Das scheint im Moment das Mindestanforderung für einen Blogbetreiber. Ob es wirklich richtig ist, muss noch festgestellt werden. Leider......:(

Scott

hcmagix
02.03.2008, 11:48
Ich habe in meinem Impressum eine Unter Rubrik Blog Nutzung

Durch das Zusammenspiel Forum/Blog kommt man zwingend nicht direkt vorbei. Schön wäre es wenn bei Anlegen des ersten Blogs eine vom Admin wählbare Seite erscheint mit Impressum und auf Klick dann der User zum Blog weitergeleitet wird.

taeb.de
02.03.2008, 13:07
interessante FAQ von blog.de:

3. Was mache ich, wenn meine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Zustimmung genutzt werden?
Sie haben mehrere Optionen, gegen diese Urheberrechtsverletzung vorzugehen:

1.: Die effektivste und einfachste Methode: gehen Sie direkt auf Bloginhaber zu und hinterlassen Sie einen Kommentar auf seinem Blog oder kontaktieren Sie ihn über das Impressum. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte tatsächlich bei dem jeweiligen Bloginhaber und oftmals ist sich der Bloginhaber nicht bewusst, urheberrechtlich geschütztes Material verwendet zu haben.

2.: Sollte der Bloginhaber nicht kurzfristig reagieren, werden wir Sie unterstützen, indem wir die Inhalte selbst vom Netz nehmen. Hierzu bitten wir um eine unterschriebene Darstellung mit Beweisführung per Fax an unser Büro TELEFONNUMMER. Sobald wir dieses von Ihnen unterzeichnet erhalten haben, werden wir tätig.

3.: Als weitere, letzte Option bleibt Ihnen der Gang zu den Strafverfolgungsbehörden. NUR AN DIE STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN werden personenbezogene Daten (Email, IP-Adresse, Name, etc.) herausgegeben.

Wir empfehlen Ihnen, die von uns empfohlene Reihenfolge einzuhalten. Sie hat sich für alle Parteien als am effektivsten erwiesen.


Das Impressum findet Ihr bei einem Blog GANZ unten auf der linken Seite. Meistens steht da aber nicht wirklich was drin.

jazde86
02.03.2008, 13:41
Wenn man für die Blogs ein Impressum direkt in die Software einbaut, warum dann nicht auch für das vB direkt? Ich vermisse das schon, auch wenn es kein allzu großer Aufwand ist dafür eine Seite einzufügen.

@taeb.de: Ich würde die Telefonnummer da mal herausnehmen, da ich sowas auch nicht haben wollte das die gespidert wird.

taeb.de
02.03.2008, 13:48
was wäre daran so schlimm?
es geht auch ohne Befehlston hinter der Blume...

s.molinari
02.03.2008, 14:01
Wenn man für die Blogs ein Impressum direkt in die Software einbaut, warum dann nicht auch für das vB direkt? Ich vermisse das schon, auch wenn es kein allzu großer Aufwand ist dafür eine Seite einzufügen.

Weil ein Impressum für alle Webseiten nicht zwingend erforderlich ist. Aber für Blogs schon.

Scott

s.molinari
02.03.2008, 14:09
@taeb.de - Danke. Das Impressum ganz unten in den Blogs auf blog.de habe ich nicht gesehen. Interessant, dass kaum einer etwas drin hat. Also handelt blog.de schon einigermassen nach dem Gesetz.

Scott

taeb.de
02.03.2008, 14:11
@taeb.de - Danke. Das Impressum ganz unten in den Blogs auf blog.de habe ich nicht gesehen. Interessant, dass kaum einer etwas drin hat. Also handelt blog.de schon einigermassen nach dem Gesetz.

Scott

kein Problem,...war selbst sehr erstaunt endlich den Link gefunden zu haben... hab keine ahnung vom tmg aber blog.de erwähnt immer das tmg4 ... dachte das 5 wäre aktuell?!

mabe38
04.04.2008, 11:29
gibt es inzwischen etwas neues. Wie gesagt, wir können einen blog nur dann einbauen, wenn der Bloginhaber zwingend ein Impressum ausfüllen muss.

s.molinari
04.04.2008, 13:28
Nein. Noch nicht.

Theoretisch, kannst du das Impressum schon einbauen.

Nötige Profilfelder erstellen.
Blog-Benutzer müssen dann manuell in der Blogbenutzergruppe verschoben werden. Wer die Kontaktdaten korrekt ausfüllt darf bloggen, wer Blödsinn eingibt, darf nicht. (Wie du die Kontaktinfo überprüfst, ist natürlich deine Sache)
Impressum Link (verlinkt zum Benutzerprofil des jeweiligen Benutzers) in den Blogseiten einbauen.Fertig.

Unsere Lösung wird auch nicht viel anders aussehen, falls wir ein Impressum einbauen.

Scott

Passepartout
05.04.2008, 11:48
Wer die Kontaktdaten korrekt ausfüllt darf bloggen, wer Blödsinn eingibt, darf nicht. [...]
Unsere Lösung wird auch nicht viel anders aussehen, falls wir ein Impressum einbauen.
Und wenn jemand den Blödsinn erst nach entsprechender Freischaltung in seine Profilfelder schreibt? Oder dürfen die nach der Registrierung nicht mehr (eigenhändig) geändert werden?

gipsy
05.04.2008, 13:30
... falls wir ein Impressum einbauen.:(

Ein simpler Link ins Profil des Benutzers ist sowieso keine Lösung, weil damit u.U. auch Leute Zugang zu diesen Daten erhalten, für die sie nicht bestimmt sind, ganz zu schweigen von der Problematik der nachträglichen Änderung der Daten durch den Blogger.

Wenn der Mehrwert der deutschen vB-Produkte auch in Fällen handfester Betriebsgefahr auf Grund der hiesigen Rechtslage nur wachsweicher Zuspruch in diesem Forum ist, dann werde ich weitere Deals wohl zukünftig direkt mit Jelsoft zum Dollarkurs abwickeln. Bei meinem Paketumfang beträgt die Differenz nach derzeitigem Wechselkurs immerhin 115 EUR zzgl. der jährlichen Ersparnis für die Vollversion-Erneuerungen. Das ist bei mindestens vier geplanten Installationen zuviel Geld, um es nur nach Sympathie zu verteilen. Oder anders gesagt: Davon kann ich dann einen Coder bezahlen, der eure Arbeit für mich exclusiv erledigt.

s.molinari
06.04.2008, 09:04
:(

Ein simpler Link ins Profil des Benutzers ist sowieso keine Lösung, weil damit u.U. auch Leute Zugang zu diesen Daten erhalten, für die sie nicht bestimmt sind, ganz zu schweigen von der Problematik der nachträglichen Änderung der Daten durch den Blogger.

Das verstehe ich nicht. Wer Bloggen will "muss" seine Daten freiwillig zeigen für alle die es sehen wollen. Das ist der Sinn eines Impressums, dachte ich mir.:confused:

Egal was für persönliche Daten eingegeben werden, muss der Bloganbieter sich irgendwie absichern gegen falsche Identitäten der Blogger. Sobald der Blogger was falsches und möglicherweise gesetzwidrig schreibt und hat sich nicht richtig identifiziert, dann ist der Bloganbieter möglicherweise dran.

Wenn der Mehrwert der deutschen vB-Produkte auch in Fällen handfester Betriebsgefahr auf Grund der hiesigen Rechtslage nur wachsweicher Zuspruch in diesem Forum ist, dann werde ich weitere Deals wohl zukünftig direkt mit Jelsoft zum Dollarkurs abwickeln. Bei meinem Paketumfang beträgt die Differenz nach derzeitigem Wechselkurs immerhin 115 EUR zzgl. der jährlichen Ersparnis für die Vollversion-Erneuerungen. Das ist bei mindestens vier geplanten Installationen zuviel Geld, um es nur nach Sympathie zu verteilen. Oder anders gesagt: Davon kann ich dann einen Coder bezahlen, der eure Arbeit für mich exclusiv erledigt.

Und das meinte ich in meinem anderen Beitrag. Wir machen uns gegenseitig sauer, nur weil irgendeiner meint für die Ausnahmen ein Regel haben zu müssen. Das ist das einzigste was mich fuchst hier in Deutschland und es ist kein wunder warum "wir" deutschen zu wenig Humor haben.:(

Ich habe nicht gesagt, dass wir diese Impressumfunktion nicht einbauen wollen. Aber falls unsere Rechtsanwälte sagen, es ist nicht notwendig, bzw. noch schlimmer, wir als Hersteller können rechtlich von unseren Kunden angeklagt werden, nur z.B. weil wir in der Funktion einen Fehler eingebaut haben, dann werden wir es nicht einbauen. Siehe, jetzt denke ich auch wie ein Deutscher.:rolleyes:) Falls wir einen Fehler machen... LOL.:D

Im Ernst. Dieses Thema ist nicht so simple und demensprechend werden wir uns auch Zeit lassen, um eine korrekte Entscheidungen zu treffen. Ich bitte dich, um etwas mehr Geduld.

Scott

s.molinari
06.04.2008, 09:34
Mir ist ganz was anderes gerade eingefallen.

So interpretiere ich das Prinzip des Impressumsgesetzes. Wenn jemand gesetzwidrigen Inhalt über einen Dritten in seinem Blog schreibt, dann muss der Autor des Blogs auch für diesen Dritten "greifbar" sein. Dass heisst, er muss mit dem Autor irgendwie Kontakt aufnehmen können.

Wie wäre es z.B. wenn die Kontakt mit dem Blogger über eine PN durch den Blog möglich wäre und diese "Kommunikation" dem Bloganbieter automatisch gezeigt wird? Der Bloganbieter

1. weisst dann, dass es ein Problem gibt. (Das ist wichtiger als alles andere, meines Erachtens)
2. Regeln vorher so erstellen, dass wenn der Blogger in einer bestimmten Zeit nicht auf die PN reagiert, dann wird sein Blog gelöscht (nicht mehr sichtbar gemacht)
3. kann dem Dritten gegenüber reagieren, falls nötig.

Dieser Vorschlag enthält das Prinzip des Gesetzes, folgt sie aber nicht direkt, ich weiss. (was kein Bloganbieter bis heute scheinbar macht). Aber somit ist dieses Identitätsproblem wiederrum keine, zumindest im ersten Kontaktfall nicht. Wie es dann weitergeht, ist die Frage.

Wie gesagt, nur hier in Deutschland machen wir uns so einen Kopf über den "ganz bösen Blogautor".:rolleyes:

Scott

s.molinari
06.04.2008, 09:46
Hmm....und jetzt habe ich eine andere Überlegung.

Das einzigste, was der böse Blogger von seinen bösen Taten abhalten könnte, ist wenn es für ihn umöglich ist Anonym zu bleiben. Also ist die persönliche Identifikation eines Bloggers laut Gesetzt ein Muss. Gerade das, wird von keinem Bloganbieter korrekt durchgeführt, meines Wissens.

Und das ist das Hauptproblem für uns. Wenn wir so eine Funktion einbauen wurden, dann haben wir zwar ein "Impressum" oder eine Kontaktmöglichkeit für den Dritten eingebaut, aber nichts ist wirklich geregelt. Oder?

Scott

devafee
06.04.2008, 12:47
Andererseits kann bei einer Internetseite das Impressum auch völligen kauderwelsch enthalten, den hinterher keiner mehr nachprüfen kann. Bei .de Domains wirds schon schwieriger, aber bei .com/.net/.org gibt es ja sogar noch die Möglichkeit der Verschlüsselung des Domaininhabers, so dass die entsprechende Nic-Stelle erst angegangen werden muss, um den Domaininhaber herauszufinden. Ich denke, wenn erst einmal eine (!) Lösung geschaffen wurde, sind wir einer Lösung schon einen Schritt näher, oder?

Gruß

Britta

gipsy
07.04.2008, 10:16
Hi Scott,

„Wir machen uns gegenseitig sauer, nur weil irgendeiner meint für die Ausnahmen ein Regel haben zu müssen“, schreibst du. Richtig ist aber, dass gerade Ausnahmen eine Regel bestätigen. Nur schlechte Regeln brauchen für Ausnahmen wieder eigene Regeln.

Die gesetzliche Anbieterkennung - vulgo Impressumpflicht - kennt und braucht jedoch keine Ausnahme. Sie ist - sofern man sich deutschem Recht unterwirft (bzw. unterwerfen muss) - zunächst einmal so simpel und unmissverständlich, dass es mir schon schleierhaft ist, warum man sich das als gebildeter Mensch mit gesundem Urteilsvermögen noch mal von einem Juristen in einem monatelangen Verfahren explizit bestätigen lassen will. Allenfalls könnte ich nachvollziehen, warum man sich im Rahmen eines Rechtsgutachtens eine Impressumsfunktion als rechtskonform absegnen lässt - aber da muss man erst mal hinarbeiten.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass es hier ganz wesentlich darum geht, Verantwortlichkeiten auf die lange Bank zu schieben und am Ende unter einer undiskutierbaren Flut von konstruierten Bedenken zu verklappen. Zur Erinnerung: Die Problematik ist seit über einem halben Jahr bekannt (siehe: Betriebssicherheit aus rechtlicher Sicht (http://www.vbulletin-germany.com/forum/showthread.php?t=32500)), aber offensichtlich gibt es bis heute nicht eine einzige PHP-Zeile oder auch nur ein Lastenheft dazu. Stattdessen lese ich nun etwas über rechtsanwaltliche Recherchen zu fiktiven Regressansprüchen. Sorry, aber nach so langer Zeit ohne einen erkennbaren praktischen Ansatz fühle ich mich bei dieser Art von Bedenkenträgerschaft durch eine Bitte um weitere Geduld wie am Nasenring durch diesen Thread gezogen.



Zu Integration des Blogger-Impressum ins Profil ist anzumerken, dass es nicht wünschenswert ist, wenn im Zusammenhang mit Forenbeiträgen oder Galeriebildern die Anschrift eines bloggenden Users einzusehen ist. Schließlich hat der Blogger die Option, zu bestimmen, dass (nur) bestimmte User den Blog (nicht) sehen dürfen (und die Erweiterung, das auch für ganze Usergruppen zu definieren, kann ich schon riechen).

Die Idee, sich der Impressumpflicht durch einen Hinweis zu entziehen, sich die Adresse doch gefälligst per PN beim Blogger abzuholen, ist .... hmmm .... wie sag' ich es höflich ... vermutlich eine Spätfolge von Saturday Night Fever. Zur Erinnerung: Gem. § 5 (1) TMG hat die Anbieterkennung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu sein.

Inwieweit ein Bloghoster die Impressum-Angaben des Bloggers verifiziert, ist tatsächlich nicht Sache des Anbieters der Blogsoftware. Das kann aber nicht im Umkehrschluss heißen, dass man dem Softwarekunden, also der Bloghoster, keine Funktion an die Hand gibt, die de facto für eine verifizierte Anbieterkennung nötig ist. (Und dass z.B. Änderungen an den Impressumdaten durch den Blogger eine erneute Freischaltung des Blogs nötig machen, hatte ich schon in einem früheren Beitrag hier erwähnt.)

Ihr könnt das Thema jetzt noch lange vor euch hinschieben. Das schöne Blogaddon wird jedoch spätestens dann für den deutschen Markt verbrannt sein, wenn der erste deutsche Blogkunde eine Bettelseite online stellt, weil ihn ein unbekannter User (oder böswilliger Mitbewerber) mit Urheberrechtsverletzung, Beleidigung, Geschäftsschädigung, Kinderpornografie oder anderen Unsäglichkeiten vor den Kadi gebracht hat.

P:S.
Appropos Humor: Humorlosigkeit ist hierzulande ein preußisches Problem. Gut, auch die Westfalen sind nicht als Stimmungskanonen bekannt. Ich bin aber Rheinländer und schon von daher mit Humorsynapsen ausgestattet, die dicker sind wie die Unterarme eines Möbelpackers. ;)

s.molinari
07.04.2008, 20:34
Hallo Herbert,

Deine eloquente Beherrschung der deutschen Schreibweise und deinen Wortschatz möchte ich gerne haben. ;):D

Der Eindruck, dass ich "Verantwortung auf die lange Bank schiebe", musst du nicht haben. Es gibt Pflichten und Verantwortung und es gibt für uns keine Pflicht, als Hersteller oder Vertreiber eines deutschen Blog Add-ons, eine Impressumsfunktion einzubauen. Wenn wir entscheiden die Funktion einzubauen, dann nur weil wir dadurch unsere Kunden helfen bzw. das Add-on als Produkt noch attraktiver machen können und nur wenn die möglichen Risiken für uns und unsere Kunden minimal sind. Dass dieses Thema bei uns nicht top Priorität hat, ist korrekt.

Ich schreibe meine Überlegungen hier nicht rein, um mich selbst lesen zu können oder vom Thema abzulenken. Nein, im Gegenteil, ich möchte die Diskussion über mögliche Lösungen für ein Blogimpressum mehr anregen. Für mich gibt es immer noch zu viele offenen Fragen und noch keine richtig zufriedenstellenden Lösungsansätze.

Z.B. Was bringt ein Impressum, wenn die persönlichen Daten des Bloggers nutzlos sind? Andersrum gefragt. Warum sollen wir uns die Mühe machen, wenn der Sinn des Gesetzes nicht gefolgt wird? Oder, würdest du wirklich sowas wie Postident von deinen bloggenden Benutzer verlangen, wenn wir ein Impressumsfunktion einbauen? Ich verstehe, das eine hat mit den anderen eigentlich nichts zu tun, aber wir sollen etwas umsetzen aber wiederrum bringt das Impressum nichts, da die wenigsten die Daten kontrollieren werden.

Welche Daten müssen wirklich in dem Impressum vorhanden sein? Manche sagen nur Name und E-Mail-Adresse, aber das TMG sagt, da muss mehr Daten rein, oder?

Wie sieht es aus mit Datenschütz? Müssen wir da möglicherweise auch was beachten? Wie du sagst, vielleicht soll nicht jeder die Daten sehen können.

Und wie soll die endgültige Lösung aussehen?

Wir müssen unsere Rechtanwälte für die Antworten zu diesen Fragen relativ viel Geld bezahlen. Das werden wir auch tun. Nur, wir möchten "alle" Fragen parat haben. Diese Diskussion soll uns auch in dieser Hinsicht helfen.

Ich hoffe deine Nase tut nicht so viel weh.:o

Scott

gipsy
13.04.2008, 11:43
Hi Scott,

dass es für euch keine einklagbare Pflicht gibt, eine Impressum-Funktion für den Blog zu liefern, ist schon klar. Wohl aber habt ihr eine Selbstverpflichtung, also quasi ein Ehrenwort, abgegeben - pikanterweise in eurem eigenen Impressum: „Adducos Hauptziel ist es, Dienstleitungen und Produkte mit hohem Nutzwert anzubieten. Wir sind überzeugt, dass dies der einzig richtige Weg ist, um im rauen und wechselnden Umfeld des Internets bestehen zu können. Qualität und Nutzen ist das, was wir anstreben, für unsere Kundschaft und für uns selber.“

Dieser formulierte Grundsatz ist eine kluge Geschäftspolitik, und wenn wir das (trotz des seit Jahren fehlenden deutschen Manuals :p ) ernst nehmen dürfen, dann beinhaltet das auch, dass eine Sicherheitsvorrichtung gegen Kollisionen mit §5 TMG im Blog ebenso selbstverständlich sein sollte wie der Airbag in einem Premiumfahrzeug.

Der These, dass eine Impressumfunktion schädlich sein könnte, weil das Verifizieren der Daten zu umständlich ist, deswegen womöglich sogar haftungsrechtlich auf Aducco zurückgegriffen werden könne, ist ein abenteuerlicher Gedanke. Einzig wahr ist, eine Verifizierung ist lästig.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu übrigens ein interessantes Urteil gefällt. Dort ging es zwar um eBay, aber vom Prinzip her um die Notwendigkeit, Mißbrauch von fremden Namen unterbinden zu können. Kurz zusammengefasst sagt der BGH, dass ein Hostprovider (hier eBay, in unserem Fall wir, die Bloghoster) eine generelle Vorabprüfung aller Nutzernamen und der darunter eingestellten Angebote nicht leisten, wohl aber zur Kenntnis gelangten Missbrauch wirksam verhindern muss. Die Entscheidung, ob und wie und mit welchem Aufwand das zu geschehen hat, hat der BGH an das zuständige OLG zur Entscheidung zurück verwiesen. (Quelle: heise news (http://www.heise.de/newsticker/Bundesgerichtshof-eBay-muss-Namensmissbrauch-verhindern--/meldung/106398))

Nun können wir also heute schon sagen, dass, egal wie beim OLG entschieden wird, technische Möglichkeiten gegeben sein müssen, Namensmissbrauch (egal, ob Identitätsdiebstahl oder -fake) zumindest ab Kenntnisnahme wirksam zu unterbinden. Ebenso klar bedeutet das: Es muss eine Impressumfunktion für den Blog geben, bei der der Blogger nicht unkontrolliert die nötigen Angaben gem. TMG ändern kann. - Das Ganze darf übrigens nicht dazu führen, dass Blogger nun auch im Forum quasi mit runtergelassener Hose unterwegs sind; sowohl aus Akzeptanzgründen für den Blog wie auch aus allgemeinen Datenschutzüberlegungen.

Sicherlich kann man jetzt bei jedem anzuwendenden Verfahren etwas finden, wonach es mit entsprechender krimineller Energie auzuhebeln ist. Darum geht es aber nicht. Um dem Gesetz genüge zu tun und den Betrieb durch diese gesetzliche Hürde nicht übermäßig zu strapazieren, sollte man im Auge behalten, dass es nur darum geht
durch die nachweisbare Erbringung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auch in Fällen gestohlener/gefakter Identitäten nicht als Mitstörer herangezogen werden zu können.
Ersatzvornahmen im außerbehördlichen oder vorgerichtlichen Verfahren i.d.R. nur nach eigenem Ermessen und - allein, um Missbrauch einzuschränken - auf Kosten des Antragstellers erledigen zu können.
behördlich oder gerichtlich angeordnete Ersatzvornahmen und daraus resultierende Weiterungen dem eigentlich Verpflichteten in Rechnung stellen zu können und Verfahrenskosten des Klägers nicht anstelle des Verpflichteten übernehmen zu müssen.Zum Abschluss noch eine Bitte: Erzählt uns nichts mehr von teuer bezahlten Anwälten, die in angemessener Frist keine Ergebnisse liefern können. Wenn ihr euch von Juristen einlullen lasst, schade. Auf dieser Seite des Screens sieht es nur wie ein Totschlagargument aus, mit dem man normalerweise Elefanten ins Koma quatscht. Lasst einfach gesunden Menschenverstand und geschäftlich-strategischen Weitblick walten, und ihr werdet erkennen, dass eine praxistaugliche Impressumfunktion schon allein für die nachhaltige Marktpräsenz eures Produktes in Deutschland unabdingbar ist. Wenn das Produkt dann in die Beta-Phase geht, dann kann man auch die Robenträger in den Entwicklungsprozess aufnehmen - und ggf. auch darüber nachdenken, ob das Impressummodul ein geldwerter Mehrwert ist.


PS:
Weil Fragen aufkamen, wie denn überhaupt Identitiäten/Adressen mit vertretbarem Aufwand zu überprüfen wären, hier drei Beispiele:
Überweisung eines Minibetrags (Blog als Paid Subscription), ggf. in Verbindung mit einer Anschriftenprüfung (http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015583_1390).
Postalisch, indem an die angegebene Adresse ein Code verschickt wird, der per PN/E-Mail zurückgesandt werden kann - oder besser noch über eine Freischaltseite eingegeben wird, womit sich der Blog dann automatisch freischaltet(z.B. via Usergruppentransfer).
Postidentverfahren.Sicherlich ist nicht jedes Verfahren für jedes Forum im nötigen Maße unkompliziert genug. Aber man sollte sich IMO auch nicht der Illusion hingeben, dass sich Blogs im Rahmen der hier vertretenen Communities zu einem Massenphänomen entwickeln. Trotzdem können - besonders in Fach- und Sachforen - mit etwas Glück schon wenige Blogger einer Community inhaltlich gewaltige qualitative Schübe geben.

Andreas
13.04.2008, 12:44
Nix für ungut, aber IMHO sind alle 3 möglichen Verfahren für ein 08/15-Forum und deren Nutzer viel zu aufwendig.

Ich kann mir im besten Willen nicht vorstellen dass das jemand machen würde (würde ich selbst ja auch nicht).

Dann lieber mit Gefahr bloggen - oder gar nicht.

gipsy
13.04.2008, 22:45
Dann lieber mit Gefahr bloggen - oder gar nicht.

Wenn du meinen Text ganz gelesen hast, dann solltest du wissen, dass, wenn man dem neuesten BGH-Urteil folgt, eine generelle Überprüfung von Identitäten nicht nötig ist. Das ändert aber nichts daran, dass es Mechanismen gegen bekanntgewordenen Missbrauch geben muss. Und für solche Einzelfälle sind die aufgezeigten Möglichkeiten durchaus unaufwändig genug; wer das trotzdem nicht will, der tut der Welt nur einen Gefallen, wenn er sein 08/15-Forum nicht auch noch mit einem 08/16-Blog aufbläht.

Nebenbei bemerkt: Es ist ja schön, wenn du nichts nennenswertes zu verlieren hast, aber es betreiben auch Leute Foren, nach deren Vermögen sich Abmahnhaie die Finger lecken.

tkurz
14.04.2008, 08:28
Hmmm langsam wird es Nervig. Schon mal daran gedacht das gerade das deutsche Recht die Ausnahme und nicht die Regel ist? Und das VBulletinprodukte in erster linie für die Regel in der Welt sprich eher angelsächsische Rechtsnormen und nicht die Ausnahme des deutschen Rechtes gemacht werden?

An Ausnahmen sprich an die Optimierung von Impressum und ähnlichem an deutsches Recht kann man gehen wenn alles andere zufriedenstellend funktioniert.

Meine 2 Cent dazu.

gipsy
14.04.2008, 09:13
Wenn es dich nervt, dann lese meinetwegen die Bildzeitung stattdessen.

Schon mal daran gedacht, dass der Blog als lokalisiertes Produkt von einer deutschen Firma verkauft wird und er schon seit über einem halben Jahr am Markt technisch zufriedenstellend läuft. Angelsächsische Verhältnisse, insbesondere amerikanische, haben wir im hiesigen Rechtssystem trotz eigener Fragwürdigkeiten wie in diesem Fall gottseidank noch nicht - und deswegen ist das völlig irrelevant. Nebenbei: Der deutsche Sprachraum ist in Europa doppelt so groß wie der englische.

tkurz
14.04.2008, 10:20
Schon mal daran gedacht, dass der Blog als lokalisiertes Produkt von einer deutschen Firma verkauft wird und er schon seit über einem halben Jahr am Markt technisch zufriedenstellend läuft.

Habe ich durchaus allerdings sehe ich auch die notwendigen Prioritäten. Denn es wird unter anderem für den deutschen Markt vertrieben. Die betonung liegt dabei auf "unter anderem" und nicht auf "ausschliesslich".



Angelsächsische Verhältnisse, insbesondere amerikanische, haben wir im hiesigen Rechtssystem trotz eigener Fragwürdigkeiten wie in diesem Fall gottseidank noch nicht - und deswegen ist das völlig irrelevant. Nebenbei: Der deutsche Sprachraum ist in Europa doppelt so groß wie der englische.Europa ist aber auch nur ein kleiner Teil der Welt oder?

Ach dir sind die deutschen Eigenwege lieber, die in assozialer Art und weise regelrechte Abmahnexzesse für nichts und wieder nichts erlauben?

hcmagix
14.04.2008, 10:49
Ist aber kein Grund sich hier anzumachen. Dass das Thema etwas heikel ist wissen wir alle nur sollten wir uns in der Diskussion darüber weiterhin auf der Sachebene bewegen.

gipsy
14.04.2008, 11:15
@ tkurz

Fakt ist und bleibt: Das Blog-Addon wird unter deutschem Recht vertrieben und muss deshalb auch für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sein - Punkt.

Darüber hinaus führt es hier zu nichts, wenn wir die Wichtigkeit von Wirtschaftsräumen wie Pokerblätter gegeneinander ausspielen. Noch weniger ist es in dieser Diskussion zielführend, die Exzesse amerkikanischer Schadensersatzsprüche gegen die hier möglichen Abmahnexzesse aufzurechnen. Hier wie dort muss man mit dem System leben, in dem man agiert.

Das eine tun bedeutet ja nicht, das andere zu lassen. Der Status quo ist bei Realitätsverweigerung nun mal existenzbedrohend, also unterwirft man sich aus Klugheit den Gegebenheiten und macht seinen Einfluss zur Änderung von Missständen dort geltend, wo man etwas bewirken kann. Gut, das kann man medienwirksam auch als Märtyrer - wenn dir diese Rolle liegt, dann geh voran; wenn du mir den URL deines Blogs gibst, werde ich gerne dafür sorgen, dass du unter den Augen unserer staunenden Parlamentarier vor Gericht um dein Recht kämpfen kannst. ;)

Zur Erinnerung, es geht um ein paar zusätzliche Zeilen PHP, und soweit es mich betrifft, brauche ich sie noch nicht mal als Nachbesserung geschenkt, sondern akzeptiere sie auch als Addon zum Addon.

tkurz
14.04.2008, 14:06
@gipsy

Wir sind eigentlich gar nicht so weit auseinander. Mich stört eigentlich nur das es für mich im Moment den Anschein hat (das muß noch nicht einmal so von dir gemeint sein) das der deutsche Rechtsbereich der wichtigste schlechthin ist. Du merkst vieleicht das ich noch nicht einmal Ansatzweise auf die deutsche Sprache oder den deutschen Wirtschaftsraum gehe da ich diese Themenkomplexe extrem stark Differenziere.

Das die Sache mit dem Impressum gemacht werden muß steht auch für mich ausser Frage. Aber dann doch bitte schön nicht ausschliesslich auf das deutsche Recht bezogen sondern dann so das es eventuell auch (nur so als Beispiel vor allem kenne ich die Regelungen anderer Staaten da nicht aber diese sollten auch bedachtg werden) vor dem euopäischen Gerichtshof stand hält. Nach meiner interpretation ist dann im Höchstfall der BGH ein Anhaltspunkt aber keine Bible.

Mich störte nur diesen ausschliesslichen Bezug auf das deutsche Recht in deinen vorherigen Postings.

gipsy
14.04.2008, 15:16
Wir sind eigentlich gar nicht so weit auseinander.
[...]
Mich störte nur diesen ausschliesslichen Bezug auf das deutsche Recht in deinen vorherigen Postings.

Wenn du ein vernünftiger Mensch bist, dann können wir auch nicht weit auseinander sein :D. Deshalb wirst du es auch verstehen, dass ich nicht als nervig abqualifiziert werden will, wenn ich überwiegend sachlich auf einige Fragen von Scott eingehe.

Ansonsten können wir von Adduco nicht erwarten, dass sie auch noch die Rechtsverhältnisse in anderen Staaten berücksichtigen. Und soweit ich weiß, ist eine nach deutschem Recht brauchbare Anbieterkennung den Anforderungen in anderen deutschsprachigen Staaten eh gewachsen. Resteuropa ist an dieser Stelle jedenfalls off topic; dafür sind Jelsoft und/oder andere lokale Distributoren zuständig.

sixtyseven
18.05.2008, 22:17
Es ist schade das, dass Thema scheinbar etwas eingeschlafen ist, weil ohne irgendeine Absicherung, sprich zumindest Impressum,
ist es sicher für viele eher denkwürdig den Blog einzubauen...

s.molinari
19.05.2008, 08:00
Das ist richtig. 3.7 hat diese Überlegungen ein bisschen zweitränging gemacht.;) Danke für das Bump.:)

Wir sind immer noch offen für alle mögliche Lösungsansätze und Diskussionen, da wir immer noch nicht entschieden haben, wie ein Blog-Impressum funktionieren soll bzw. (und ich weiss ich gehe von meinem Versprechen ab) ob wir es überhaupt einbauen sollen. Ich persönlich bin nicht mehr überzeugt, dass wir es einbauen müssen/sollen, da die Impressumspflicht klar und deutlich bei den Bloghoster liegt und nicht bei uns. (Wie das Website-Impressum) Es ist mir klar, wir können eine Impressumsfunktion in der Blog Software anbieten und möglicherweise die Software noch "attraktiver" machen. Das ist mir aber nicht ganz so wichtig, als wer die Verantwortung trägt, wenn die Impressumspflicht nicht korrekt eingehalten wird. Mit einer Streit diesbezüglich wollen wir natürlich nichts damit zu tun haben. Deshalb auch die grosse Verzögerung und viele Überlegungen.

Ich glaube im Moment kann mir keiner sagen, was eine "korrekte Einhaltung einer Impressumspflicht für Blogautoren" heisst, da das Gesetzt nur sehr allgemein gehalten ist. Im Moment ist auch diese Impressumspflicht nur eine Interpretation, da nichts über "Blogger" in dem Gesetz steht. Auch unsere Rechtanwälte können uns nur Interpretationen geben. Wenn das Impressumspflicht für Blogs nicht genauer definiert ist, dann haben wir bzw. ich ein Problem die Funktion einzubauen.

Ganz ehrlich, nach langem Überlegen, für mich sollte das Impressum des Bloghosters unten stehen. Wenn jemand ein Problem mit einem Blog hat, dann sollte der Hoster auch direkt davon wissen. Blogeinträge sollen, meines Erachtens, genauso gehandhabt werden wie Forenbeiträge. Ihr als Hoster sollen auch schnell eingreifen können, falls wirklich etwas auf einem Blog nicht richtig ist. Spätestens dann, wenn der Kläger seine Argumente bei euch vorträgt, müsst ihr reagieren. Ein Blog-Impressum würde diese Situation nicht vermeiden lassen. Das ist meine Interpretation des Gesetzes.

Eigentlich, müsst ihr auch dafür sorgen tragen, dass Blogautoren "echte Personen" sind, richtig? Das ist eher das Problem. Wer macht das wirklich und wie? Wenn keiner für Identitätsechtheit sorgt, dann hilft auch kein Impressum für den Blogautor. Mit einem Blog-Impressum könnt ihr die Verantwortung für den Inhalt der Einträge nicht 100% an den Blogautoren schieben. Das ist unmöglich und ich bin mir sicher, dafür ist das Gesetz bzw. die Interpretation nicht gedacht.

Auf eine rege (Weiter)Diskussion freue mich jetzt schon.;)

Scott

gipsy
19.05.2008, 14:04
Hi Scott,

ich habe dieses Thema hier während der Einführungsphase von vB 3.7 nicht weiter verfolgt, weil mir klar war, dass ihr währenddessen andere Probs und Prämissen habt. Nun steht die Ampel also hier wieder auf Go, und letzter Stand war ja meine Befürchtung, dass du dich aus deinem Versprechen heraus zu winden versuchst. Wie man nun sieht, darf man die Sensorik eines alten Kampfschweins wie mich nicht unterschätzen. :p

Auch dass die Anwälte nicht weiterhelfen werden, hatte ich dir prophezeit. Und deshalb will ich die formaljuristischen Betrachtungen jetzt auch nicht weiter im Vordergrund sehen - dazu kann es derzeit tatsächlich nur Interpretationen geben. Nur soviel dazu: Deine obigen Ausführungen sind trotzdem nicht nachvollziehbar und du kannst nicht widerlegen, dass nur ein gesichertes Verfahren zur Erstellung von Blogimpressen nach den Umständen ausreichende Rechtssicherheit für den Bloghoster herstellen wird. Ich muss mich deshalb noch mal wiederholen: Gibt es kein geordnetes Verfahren für ein Blogimpressum, könnt ihr spätestens, wenn der erste vB-Betreiber wegen eines amoklaufenden Bloggers oder eines skrupellosen Abmahnhais vor dem Kadi landet, das deutsche Blog-Addon verkaufstechnisch einstampfen. Nun brauche ich mir eigentlich keinen Kopf über eure Geschäfte zu machen, aber wenn ich den Blog trotz meiner Bedenken ohne ein Impressummodul einsetzen würde, dann müsste ich neben dem rechtlichen Risiko auch noch das Upgraderisiko mit tragen. Strategisch ist es doch so: Wer seinen Usern in ein paar Jahren den Blog abschalten muss, weil er sonst nicht mehr auf vB 4.0 migrieren kann, wird neben einem schweren Imageschaden auch seine produktivsten User verlieren; das kann ein Board ruinieren.

Kommen wir aber mal zu den praktischen Dingen im Hier und Jetzt: Der einfachste Fall wäre doch, in der Userbox der Blogs (o.li.)einen Eintrag „Impressum des Blogs von [Username]“ zu platzieren, der dann ein Popup aufmacht, das im Wesentlichen aus optionalen Userprofilfeldern gespeist wird. Man kann nun überlegen, ob und wie man im Admin-CP dem Blogghoster zusätzliche Konditionen zu den Profilfeldern an die Hand gibt; zwingend wäre wohl die Option: „Feld im Blogimpressum sichtbar?“ - „Ja/Nein“ und eine zusätzlich Auswahl in „Feld erforderlich“, nämlich "wenn Rechte für Blog-Einträge"

Da die entsprechenden Felder aus dem Mechanismus der hinzugefügten Profilfelder kommen und auch vom Blogghoster selbst definiert werden müssen, ist er nun auch selbst - und nicht der Softwarelieferant - für die Rechtsgültigkeit der Bloggimpressen verantwortlich und hat im Zweifelfall das alleinige Missvergnügen mit dem berüchtigten Juristen aus Hamburg (http://www.buskeismus.de/).

Damit hätten wir erstmal ein Verfahren, dass sicher wäre, auch wenn es dem Admin viel Handarbeit bei der Aufnahme der User in die Blogger-Gruppe lässt. Aber es dürfte wohl kaum Foren geben, in denen die potentiellen Blogger endlos Schlange stehen, so dass dafür von Anfang an ein perfekt automatisierter Verwaltungsmechanismus programmiert sein müsste. Aber wer ein vB als Hauptapplikation betreibt, der betreibt in erster Linie ein Forum respektive eine Community, und da sind Userblogs nur ein Zusatznutzen. Wer mehr will, wird mit einem Blog als Addon eh nicht glücklich.

Und den ganzen Mist bezüglich Verifizierung von Bloggerdaten kann man an dieser Stelle auch völlig außen vor lassen, das muss jeder mit sich und seiner Risikofreude/Bequemlichkeit aushandeln - wobei hier in Bezug auf Ebay jüngst ein tendenziell erfreuliches Urteil ergangen ist. Kurz gesagt heißt das: Ohne Anhaltspunkte für Missbrauch keine Pflicht zur Überprüfung.

So, Glück für die Leser, mein Hund muss Gassi und quengelt, deshalb schreib´ ich jetzt nicht noch ein tausend Wörter und korrigiere auch nix ... :D

sixtyseven
20.05.2008, 05:51
Moin, moin

da kann ich Herbert nur zustimmen, so wäre es sicherlich die beste Lösung. Klar, ein Restrisiko bleibt immer, aber ich hätte damit ein wesentlich besseres Gefühl.

s.molinari
20.05.2008, 19:24
Hi Herbert,

Ein Kunde unterschätzen? Nie im Leben.;) Besonders nicht die alten Kampfschweine.:D

Deine Anregung ist gut. Danke für die Ausführliche Erklärung. Wir werden es uns überlegen.

Zu dem Punkt über Add-ons und ihre Funktionalität mit vB 4.0. Das verstehe ich nicht ganz. Ich denke gerade weil wir offizielle Add-ons anbieten, müssen wir sie für vB 4.0 anpassen oder gar neu schreiben/ programmieren. Das ist doch selbst verständlich. Oder habe ich dich falsch verstanden?

Zu der Impressumsfunktion. Würde ein "offizielles" Modul dich zufrieden stellen? Das heisst, wir würden die Funktion programmieren und als ein offizielles (und kostenloses) Add-on zur Verfügung stellen.

Scott

gipsy
21.05.2008, 11:44
Hi Scott,

Zum Thema offizielle Add-ons und ihre Funktionalität mit Boardupgrades: Ich wollte nur verdeutlichen, was sich auf der anderen Seite des Verkaufsthresens für Befürchtungen ergeben, wenn der Eindruck vermittelt wird, dass die Entwickler/Distributoren keine Verantwortung für ihr Produkt übernehmen wollen. Aber ich denke, das ist nun abgehakt, wenn ihr meinen für gut befundenen Vorschlag nun auch tatsächlich zeitnah umsetzt.

Selbstredend bin ich mit einem offiziellen Modul mehr als zufrieden - und wenn´s sogar kostenlos ist auch glücklich wie ein frisch verliebter Pennäler. Ich sage an dieser Stelle dann auch schon mal ein herzliches Dankeschön und Weiterso und Zugabe, Zugabe, Zugabe :rolleyes:

Ich darf meinem obigen Vorschlag nun noch zwei Anregungen hinterher schicken mit der Bitte um wohlwollende Prüfung, ob ihr diese mit angemessenem Aufwand berücksichtigen könnt:

Für die im Blog-Impressum erscheinende Email-Adresse des Bloggers sollte automatisch die für seinen Account benutzte übernommen werden können. Dazu braucht es nur die Option "Account-Email-Adresse verwenden? Ja/Nein"; bei Nein müsste der Bloghoster dann ein eigenes Feld dafür bestimmen. Und es wäre schön, wenn die Ausgabe der Account-Email-Adresse im Blog-Impressum so maskiert würde, dass sich Bots daran die Zähne ausbeißen.

Etwas komplizierter dürfte es sein, den Bloggern die Änderung von Impressumsangaben zu ermöglichen und den Blog analog zur Änderung der Account-Email-Adresse offline zu halten, bis ein Admin/Mod ihn wieder frei schaltet. Aber nachdenken sollte man doch mal darüber, denn dann wäre das Ganze eine richtig runde Sache.

Nochmals Danke jedenfalls, und jetzt fangen wir hier damit an, so zu nerven wie einige User während der Beta- und RC-Phase von 3.7. Ich mach schon mal den Anfang: Kann ich das Impressum endlich am kommenden Wochenende installieren ...:D:p

Ghostmaster
04.06.2008, 16:52
Jetzt mal ehrlich, sucht euch Mods die die Blogs moderieren. Dann ist das in Ordnung. Oder schaltet das Blog Beiträge freigeschaltet werden müssen. Somit seid ihr dann auf der sicheren Seite.

gipsy
04.06.2008, 17:25
Jetzt mal ganz ehrlich, ...

Foren werden moderiert, Blogs sind aber per definitionem vom Herausgeber verfasste Tagebücher, Journale o.ä. Die Moderation eines Herausgebers ist aber schlicht und ergreifend Zensur. Um moderierte Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Texten und Bildern zu schaffen, braucht es keinen Blog; das könnte man mit dem blanken Forum ebenso.

Wenn du das nicht selbst erkennen kannst, wird dir auch keine Antwort auf solche Fragen (http://www.vbulletin-germany.com/forum/showthread.php?t=36884) helfen.

Ghostmaster
06.06.2008, 16:53
Man könnte mal einen Blick auf meine Signatur werfen. Da sieht man als letztes etwas zu diesem Thema interessantes.;)

gipsy
06.06.2008, 18:38
Ich müsste mich auf Alzheimer untersuchen lassen, wenn die Sig hier gestern auch schon da war. Wie auch immer: Es wäre ehrlicher zu schreiben, dass du kein Interesse an einem offiziellen Add-On hast, um die Ehre allein zu gewinnen.

Es bedarf keiner Erklärung, warum ich hier - auch um den Preis geringerer Funktionalität - grundsätzlich etwas "Offizielles" bevorzugen würde. Aber lass dich davon nicht bremsen, Konkurenz belebt das Geschäft. :D

s.molinari
08.06.2008, 08:33
Siga,

Es ist nett, dass du das Impressum Add-on machen willst. Wir haben mit der offiziellen Version auch angefangen. Schauen wir wer schneller ist.;) Natürlich, da du jetzt weisst, dass wir dieses Add-on programmieren, wird dir keiner böse sein, wenn du aufhörst.:)

Scott

Ghostmaster
13.06.2008, 21:17
Dann werkelt mal schön. Ich lass euch den Vortritt. Ihr seid ja die offiziellen Coder.:rolleyes: